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Urteil:Gräfe bekommt Schadenersatz vom DFB

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Der ehemalige Schiedsrichter hatte vom Deutschen Fußball-Bund eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung gefordert. Gräfe musste im Alter von 47 Jahren seine Karriere beenden - nun urteilt ein Gericht zu seinen Gunsten.

Der frühere Spitzenschiedsrichter Manuel Gräfe erhält im Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund eine Entschädigung in Höhe von 48 500 Euro aufgrund einer Altersdiskriminierung. Der 49 Jahre alte Berliner hat aber keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Bundesliga-Referees zu kommen. Das Urteil verkündete Wilhelm Wolf als Präsident des Landgerichts Frankfurt/Main am Mittwoch. Im Kern ging es bei dem Prozess um die vom DFB praktizierte Altersbegrenzung von 47 Jahren für Unparteiische der 1. und 2. Bundesliga. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass dem Alter bei der Nicht-Berücksichtigung des Berliners für die Schiedsrichterliste der Saison 2021/22 "keine ganz unwichtige Rolle zukam". Das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht noch angefochten werden.

Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisierte, auf Schadenersatz in Höhe von 190 000 Euro verklagt. Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass "ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden", hatte Gräfe während der Verhandlung am 16. November betont. Der DFB bestreitet dies.

Es seien "genug Indizien" vorhanden, um von einer Altersgrenze auszugehen, sagt der Richter

Der Forderung in der von Gräfe aufgerufenen Höhe kam das Gericht nicht nach, weil Gräfe selbst bei Berufung auf die Liste "keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen" gehabt hätte. "Der Betrag steht in einem angemessenem Verhältnis zum erlittenem Schaden", sagte Richter Wolf. Auch wenn es in den Regelwerken des DFB offiziell keine Altersgrenze gebe, seien "genug Indizien" vorhanden, dass diese in der Realität praktiziert werde, hieß es in der Urteilsbegründung: "Das Alter des Beklagten war mitursächlich. Es muss nicht die alleinige Ursache gewesen sein, aber es ist eine von mehreren."

Einen Tag vor dem Gerichtsurteil hat der frühere WM-Unparteiische Felix Brych aus München angekündigt, er wolle noch mit 48 über diesen Sommer hinaus in der Bundesliga pfeifen. Die Altersgrenze ist nicht in den DFB-Statuten festgeschrieben, aber gängige Praxis seit vielen Jahren. DFB-Schiedsrichterchef Fröhlich brachte kürzlich eine Aufweichung ins Gespräch. Die 47 Jahre sollen nur noch ein Orientierungspunkt sein.

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