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Fußball:Urteil im Streit um Baupläne des 1. FC Köln verschoben

Seit Jahren plant der 1. FC Köln die Erweiterung des Trainingsgeländes am Geißbockheim. Klarheit erhofft sich der Club vom Bundesverwaltungsgericht - das hat aber die Entscheidung erst einmal vertagt.

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Köln (dpa/lnw) - Der 1. FC Köln muss weiter auf die Genehmigung für die Erweiterung seines Trainingsgeländes am Geißbockheim warten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag keine Entscheidung im Streit zwischen dem Fußball-Bundesligisten und unter anderem einer Bürgerinitiative verkündet. Das Urteil soll nun am Mittwoch erfolgen. Zu den Gründen für die Urteilsverschiebung machte das Gericht keine Angaben.

Hintergrund des Prozesses ist, dass der Fußball-Club seit 2014 plant, ein neues Nachwuchsleistungszentrum sowie weitere Fußballplätze hinter dem Geißbockheim in einem bislang unbebauten Grüngürtel zu bauen. Dagegen hatte unter anderem eine Bürgerinitiative geklagt, einen entsprechenden Bebauungsplan hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bereits als unwirksam erklärt. Dagegen hatte der 1. FC Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt.

Die Stadt hatte dem Club angeboten, nach Marsdorf im Kölner Westen umzuziehen. Doch das hat der Verein Anfang April endgültig abgelehnt und will sich stattdessen rund um das Geißbockheim erweitern. Auf diesem Gelände ist der FC seit über 70 Jahren beheimatet.

© dpa-infocom, dpa:240423-99-776883/3

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