Süddeutsche Zeitung

Fußball:Staatsanwaltschaft zeigt Cristiano Ronaldo wegen Steuerhinterziehung an

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Die spanische Staatsanwaltschaft hat dem portugiesischen Fußballstar Cristiano Ronaldo Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Die Behörde erstattete bei Gericht in Madrid eine entsprechende Anzeige gegen den Torjäger von Champions-League-Sieger Real Madrid. Auf Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft am Dienstag entsprechende Medienberichte.

Über Briefkastenfirmen auf den Britischen Jungferninseln und in Irland habe der vierfache Weltfußballer in Diensten von Real Madrid 14,7 Millionen Euro Steuern am spanischen Fiskus vorbeigeschleust, erklärte die Anklagebehörde in Madrid am Dienstag. Ronaldo habe dafür von Strukturen "profitiert", die im Jahr 2010 eigens geschaffen wurden, um in Spanien erzieltes Einkommen den Steuerbehörden zu verheimlichen.

Es gehe um Einnahmen aus Bildrechten in Höhe von insgesamt rund 150 Millionen Euro, die der Weltfußballer aus Portugal zwischen 2011 und 2014 "bewusst" am spanischen Fiskus vorbeigeschleust habe, hieß es. Für den Steuerbetrug habe der 32-Jährige im Jahr 2010 - ein Jahr nach seinem Wechsel von Manchester United zu Real - ein Unternehmensgeflecht geschaffen. Die Staatsanwaltschaft war von der Steuerbehörde eingeschaltet worden.

Ronaldo ist der bestbezahlte Sportler der Welt

Dieses Vorgehen belege eine "vorsätzliche und bewusste Missachtung seiner Steuerpflichten in Spanien", heißt es in der Erklärung weiter. Ronaldo ist nach Angaben des US-Magazins Forbes der bestbezahlte Sportler der Welt. Der bei Real Madrid unter Vertrag stehende Portugiese verdiente in den vergangenen zwölf Monaten knapp 83 Millionen Euro, wie aus einer dieser Tage veröffentlichten Forbes-Liste hervorgeht.

Ronaldo droht sogar eine Haftstrafe. Der sportliche Erzrivale des Stürmers, der Argentinier Lionel Messi, wurde erst vor wenigen Wochen wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 4,1 Millionen Euro zu einer 21-monatigen Haftstrafe verurteilt. Der Profi des FC Barcelona wird aller Wahrscheinlichkeit nach aber nicht ins Gefängnis müssen, denn Haftstrafen von bis zu zwei Jahren werden in Spanien bei nicht vorbestraften Angeklagten praktisch immer zur Bewährung ausgesetzt.

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