Süddeutsche Zeitung

Doping und Olympia:47 Russen verlangen schnelle Klärung

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Von Johannes Aumüller, Pyeongchang

Das sportjuristische Hickhack um die Zulassung russischer Sportler hält bis kurz vor Beginn der Winterspiele an. Insgesamt 47 Athleten wollen sich kurzfristig einklagen. Dafür machten sie eine Eingabe bei der sogenannten Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes (Cas). Dieses Gremium wird stets rund um Olympische Spiele eingesetzt, damit es in Streitfragen eine schnelle Klärung herbeiführen kann.

Bereits am Dienstag hatte eine Gruppe von 32 Athleten bekannt gegeben, sich einklagen zu wollen. Dazu zählen diverse russische Medaillenhoffnungen wie Viktor Ahn (Shorttrack), Anton Schipulin (Biathlon) oder Sergej Ustjugow (Langlauf). Diese Sportler hatten neben vielen anderen Ende Januar erfahren, dass sie vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) keine Einladung erhalten, obwohl sie nicht wegen eines Dopingvergehens gesperrt sind. Eine konkrete Begründung gab es dafür nicht.

Das IOC teilte mit, dass eine Prüfkommission unter Leitung der früheren französischen Sportministerin Valérie Fourneyron nach Auswertung zusätzlicher Informationen Zweifel an der Sauberkeit dieser Athleten habe. Zentral soll unter anderem eine kürzlich zugespielte Datenbank mit Informationen aus dem Moskauer Labor von 2012 bis 2015 sein. Am Mittwoch schloss sich den Athleten eine 15-köpfige Gruppe um Alexander Legkow (Langlauf) und Alexander Tretjakow (Skeleton) an. Diese waren erst vom IOC wegen angeblicher Verstrickung ins Betrugssystem von Sotschi 2014 mit einer lebenslangen Olympia-Sperre belegt, dann vom Cas mangels Beweisen freigesprochen worden - erhielten aber schließlich wegen Zweifeln an der Sauberkeit auch keine Einladung.

Am Mittwoch kam es zu Beratungen - eine Entscheidung über die Klage der russischen Sportler vertagte der Cas indes auf Donnerstag. Eine Entscheidung wird entweder Donnerstagabend oder Freitagmorgen am Tag der Eröffnungsfeier erwartet. Die Kernfrage ist, ob sich das Richter-Trio des Cas überhaupt als zuständig empfindet. Es könnte die Auffassung vertreten, dass das IOC aus den Reihen der russischen Sportler persönlich einladen könne, wen es wolle, weil Russlands Olympia-Komitee aktuell suspendiert sei. Sollten sich die Richter aber des Falles intensiver annehmen, kann es spannend werden. Dann müsste das IOC die bisher nicht konkretisierten Argumente für die Nichteinladung darlegen.

Zugleich beschäftigt der Fall ein Schweizer Zivilgericht. Das erklärte das IOC-Mitglied John Coates. Schon am Wochenende hatte das IOC mitgeteilt, dass sechs Russen mit einem Einspruch vor diesem Schweizer Zivilgericht gescheitert seien. Dabei handelte es sich allerdings nicht um das Bundesgericht der Schweiz, wie es zunächst hieß, sondern nach IOC-Angaben um ein erstinstanzliches Gericht in Lausanne.

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