Süddeutsche Zeitung

Fußball-Bundesliga:Das Handspiel-Chaos muss aufhören

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Aktuell wirkt es willkürlich, wann Schiedsrichter und Videoschiedsrichter auf Hand entscheiden. Dabei gäbe es Möglichkeiten, mehr Klarheit zu schaffen.

Kommentar von Martin Schneider

Der Fußball hat ein Problem, und das Problem heißt Evolution. Denn die hat dazu geführt, dass der Mensch auf zwei Beinen geht, dass seine beiden Vorderbeine zu Armen und Hände wurden - und vor allem, dass man Arme und Hände nicht abnehmen kann. Man ist dazu verdammt, sie immer mit sich herumzutragen. Für dieses Problem findet der Fußball keine passende - pardon - Handhabe. Aktuell sind Regel und Interpretationshilfen so schwammig formuliert, dass Schiedsrichter in manchen Situationen mehr oder weniger eine Münze im Kopf werfen können. Selbst mit Hilfe des Videoschiedsrichters. Das kann kein befriedigender Zustand sein.

Es gibt ja nahezu an jedem Spieltag eine fragwürdige Situation - an diesem Samstag fand sie in Stuttgart statt. Nach einer Flanke köpft Mario Gomez dem Leipziger Willi Orban den Ball an den ausgestreckten Arm. Schiedsrichter Felix Zwayer bekam einen Hinweis aus dem Video-Keller in Köln, sah sich die Szene nochmals an und entschied auf Strafstoß.

An der Szene kann man die ganze Misere dieser Regel durchdeklinieren. Entscheidend ist auch im Jahr 2019 die Absicht. Ein Handspiel ist strafbar, wenn Absicht vorliegt. Das Problem daran: Der Schiedsrichter kann auch 2019 nicht in den Kopf eines Spielers gucken. Und da eine Anhörung auf dem Platz eher wenig zielführend wäre, muss der Schiedsrichter anhand der Bewegungen des Spielers die Absicht erkennen. Dabei ist, laut offiziellem Regelbuch des DFB, Folgendes zu berücksichtigen: die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand), die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwarteter Ball), die Position der Hand (das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen).

Die berühmte "Vergrößerung der Körperfläche" ist kein Bestandteil der offiziellen Regeln, ebenso nicht die "unnatürliche Haltung" der Hand. Beide Begriffe stammen aus einem Begleittext, den der DFB 2014 veröffentlichte. Ex-Schiedsrichter Peter Gagelmann verwendet darin in einem Interview den Satzbaustein "Vergrößerung der Körperfläche" als Indiz für ein absichtliches Handspiel, der DFB schreibt, dass eine "unnatürliche Handhaltung" ebenfalls ein Hinweis auf Absicht ist.

Auf Basis wackliger Indizien wird die Höchststrafe verhängt

Und hier nähert man sich dem Kern-Problem. Denn, wie gesagt, die Arme sind nun einmal am Körper, sie sind da auch nicht festgeklebt. Die menschliche Bewegungsanatomie sieht Ausgleichsbewegungen vor, die dazu führen, dass Arme weit vom Körper weg sind, aber trotzdem keine "unnatürliche" Bewegung vorliegt - sich also beide vom DFB benannten Indizien widersprechen. Und dann?

Der deutsche Fifa-Schiedsrichter Felix Brych hat vor Kurzem in der Fußball-Zeitschrift 11Freunde ein bemerkenswert offenes Interview gegeben. Er gibt darin zu, dass die Frage "Was ist Hand?" die am häufigsten gestellte Frage an ihn im Freundes- und Bekanntenkreis ist. Er sagte, dass die Grenze fließend ist und "je weiter der Arm vom Körper weg ist, umso mehr ist es Hand".

Sollte das tatsächlich die Vorgabe des DFB an seine Schiedsrichter sein, dann interpretiert er die Regel klar zu Ungunsten der Verteidiger. So passiert durch den Videoschiedsrichter im Spiel Stuttgart gegen Leipzig, als bei Orban der Arm zwar maximal weit vom Körper weg war, aber die Bewegung in keinem Fall "unnatürlich". So passiert auch im von Brych geleiteten Spiel Gladbach gegen Düsseldorf, als Kaan Ayhan sich in einen Schuss von Alassane Plea warf und den Ball an den Unterarm bekam. Der Arm war nicht am Körper, aber um die Situation zu verhindern, hätte Ayhan mit dem Arm auf dem Rücken oder mit der Hand in der Hosentasche springen müssen. Brych sagt in dem Interview zu der Szene, das sei eine 50:50- sowie eine "Höllenentscheidung" - also quasi eine, die man nicht treffen könne.

Dabei könnte man Brych die Entscheidung erleichtern: Man könnte sich ebenfalls bei der Juristerei bedienen und den "In dubio pro reo"-Grundsatz anwenden - im Zweifel für den Angeklagten, in dem Fall für den Verteidiger. Angesichts des vergleichsweise sehr harten Strafmaßes (Elfmeter) ist dieser Grundsatz eigentlich zwingend erforderlich. Aktuell wird nach wackliger Indizienlage immer wieder die Höchsstrafe verhängt.

Aktuell deutet viel darauf hin, dass dieser Grundsatz nicht eingehalten wird. Auch Brych gibt zu, dass sich die Regelauslegungen dem Zeitgeist anpassen - durch Videoschiedrichter und Super-Zeitlupen würden einem "Kontakte im Strafraum unter die Nase gerieben". Deswegen gäbe es mehr Elfmeter. Übertragen auf die Handspiel-Regel würde das bedeuten: Der Zuschauer sieht den Ball an der Hand - also will er einen Elfmeter, und der DFB gibt ihm einen Elfmeter. Das kann allerdings nicht der Grundsatz von Regeln und Auslegung sein. Leidtragende sind aktuell die Verteidiger, die sich wie im Fall Orban oder Ayhan fragen, was sie eigentlich machen sollen. Arm abschrauben geht - wie erwähnt - nicht.

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