Süddeutsche Zeitung

Fußball-Transfers:Die Grenzen der Agenten

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Die Exzesse im Beraterwesen gehören zu den Kernübeln des Fußballs, und vor Gericht kämpfen viele Agenten um eine noch stärkere Stellung. Die Verbände wollen deren Macht beschränken - handeln dabei aber teils willkürlich.

Kommentar von Johannes Aumüller, Frankfurt

Eine Grenze? Gibt es im Fußball nicht, nicht für die Gier des Gewerbes, nicht für die Ablösesummen und Gehälter - und entsprechend auch nicht für die Einnahmen der Spielerberater. Allein Italiens Erstligisten zahlten jährlich zuletzt knapp 200 Millionen Euro für die Vermittler, ungefähr ebenso viel die deutschen Bundesligisten, aber Champion ist selbstverständlich auch hier die Premier League: mit rund 300 Millionen Euro Ausgaben.

Diese Exzesse im Agentenwesen und die zunehmende Macht dubioser Berater zählen längst zu den Kernübeln des Fußballs, gegen die der Weltverband Fifa endlich wirkungsvoll vorgehen müsste. Stattdessen lockerte er 2015 das System, und aus den großen Versprechungen, mehr Strenge zu zeigen und die Auswüchse zu reglementieren, wurde bisher nichts.

Tatsächlich sieht die Realität so aus, dass viele Spielerberater um eine noch stärkere Stellung kämpfen. An diesem Dienstag zum Beispiel beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner mündlichen Verhandlung mit einem Rechtsstreit zwischen der großen deutschen Berateragentur Rogon, die unter anderem die Nationalspieler Thilo Kehrer und Julian Draxler betreut, und dem Deutschen Fußball-Bund. Rogon prozessiert seit sechs Jahren gegen das 2015 eingeführte Beraterreglement, und dabei geht es unter anderem um drei Punkte: die Pflicht, sich als Spielerberater registrieren zu lassen; das Verbot, für die Vermittlung von Minderjährigen eine Provision zu bekommen; und das Verbot, dass ein Spielerberater am späteren Weiterverkauf eines von ihm vermittelten Spielers an einen dritten Klub noch einmal partizipieren darf.

Wie umfassend dürfen sich Verbände ihre Regeln geben - und ab wann verstoßen sie gegen das Kartellrecht?

Ende November soll es eine Entscheidung in der Sache geben - und dabei geht es zuvorderst natürlich um die Rolle der Spielerberater. Aber zugleich tangiert dies etwas sehr grundsätzliches, das in viele Debatten des Sports hineinreicht: nämlich die Frage, wie umfassend sich Verbände ihre Regeln geben dürfen, an die sich alle Beteiligten halten müssen - und ab welchem Punkt dies gegebenenfalls gegen das Kartellrecht verstößt.

Dabei gilt seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einer Klage des spanischen Langstreckenschwimmers David Meca Medina der Grundsatz: Je enger die Regeln am eigentlichen sportlichen Geschehen sind, desto unproblematischer ist es; aber je weiter sie in den wirtschaftlichen Bereich hineinragen, umso problematischer wird es. Und genau darum geht es in dem Streit vor dem OLG nun im Kern: Sind das Transfer- und damit auch das Beraterwesen nun ein Eingriff in die sportliche Sphäre? Oder nicht eher, wie Rogons Anwälte argumentieren, in die wirtschaftliche Sphäre, weil bei zahllosen Transfers die finanziellen Notwendigkeiten oder Perspektiven entscheidender sind als die rein sportlichen Argumente?

In jedem Fall aber müssen sich die Verbände den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in diesem Bereich ziemlich willkürlich handeln: Ja, es klingt richtig, wenn Spielerberater nicht von einem späteren Weiterverkauf profitieren dürfen. Aber zugleich sind Vereinen komplizierte Konstellationen gestattet, bei denen sie nach dem Transfer eines Spielers bei einem späteren Verkauf an einen dritten Klub profitieren können. Solche Widersprüche müssen die Verbände auflösen.

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