Süddeutsche Zeitung

Wiesbaden:Awo-Affäre: Kein Verstoß bei Grünen-Abgeordnetem Burcu

Lesezeit: 1 min

Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) bemüht sich in der Affäre um überhöhte Gehälter und persönliche Verflechtungen weiter um Transparenz. "Alle Gehälter unserer...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) bemüht sich in der Affäre um überhöhte Gehälter und persönliche Verflechtungen weiter um Transparenz. „Alle Gehälter unserer Führungskräfte sollten in einem Awo-Transparenzregister aufgelistet sein, ich hätte nichts dagegen, sie sogar zu veröffentlichen“, kündigte der Awo-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler in der „Wirtschaftswoche“ am Freitag an.

„Wir werden als Bundesverband künftig Verträge und Gehälter viel genau(er) prüfen als bisher. Es muss engere Korridore für die Führungskräfte geben, bis hin zu Höchstgrenzen.“ In den Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden sollen weit überhöhte Gehälter gezahlt worden sein, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug.

Dem Grünen-Landtagsabgeordneten Taylan Burcu wurde im Zusammenhang mit der Awo-Affäre derweil kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des hessischen Landtags nachgewiesen. Burcu war acht Monate Geschäftsführer der Awo-Tochter ProServ. Geprüft wurde nach Angaben von Freitag, ob er dieses Beschäftigungsverhältnis wie angegeben rechtzeitig bis zu seinem Einzug in den hessischen Landtag beendet hatte.

Burcu habe keine falschen Angaben gemacht, teilte der Landtag in Wiesbaden mit. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte 10 000 Euro im Jahr übersteigen, habe er nicht angegeben. Burcu ist der Bruder des Wiesbadener Geschäftsführers der Arbeiterwohlfahrt.

Nach den Regeln des Landtages müssen Abgeordnete dem Präsidium unter anderem ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates sowie Nebeneinkünfte außer ihrem Mandat mitteilen.

„Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitglied des Landtages seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt hat, holt die Präsidentin oder der Präsident zunächst dessen Stellungnahme ein und leitet eine Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ein“, heißt es in den Verhaltensregeln des Landtags.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200124-99-616107
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal