Süddeutsche Zeitung

Reiserecht:Vulkan auf Island: Was Urlauber wissen müssen

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Der Vulkan auf der Halbinsel Reykjanes ist erneut ausgebrochen, Lava hat Häuser zerstört. Welche Auswirkungen hat das für Island-Reisen?

Von Eva Dignös

Im Südwesten Islands ist ein unterirdischer Magma-Tunnel seit Wochen aktiv. Etliche Erdbeben wurden in der Region registriert, ein tiefer Spalt hatte sich auf der Halbinsel Reykjanes aufgetan, die Hafenstadt Grindavík wurde evakuiert. Der Ort liegt rund 40 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Reykjavík. Nach einem ersten Ausbruch im Dezember hatte sich die Situation zunächst wieder beruhigt. Nun ist der Vulkan erneut ausgebrochen, die Eruption ist heftiger als von Experten erwartet.

Der Winter mit seinen kurzen Tagen ist zwar nicht die Hauptreisezeit für Island. Aber auch in den kalten, dunklen Monaten kommen Urlauber, der Polarlichter wegen oder der teilweise gefrorenen Wasserfälle. Sind Reisen auf die Insel jetzt riskant? Und könnte man sie kostenlos stornieren?

Kann man derzeit in Island Urlaub machen?

Abgesehen von der evakuierten Region haben die seismischen Aktivitäten derzeit keine Auswirkungen - bis auf die erneute Schließung der "Blauen Lagune", nachdem sie erst am 6. Januar wieder eröffnet worden war. Das Geothermalbad ist bei Urlaubern sehr beliebt. Das Auswärtige Amt rät, den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten und Verbote, Hinweisschilder und Warnungen zu beachten. Eine Reisewarnung für Island besteht nicht. Die Behörden haben nach Angaben des Auswärtigen Amtes für das betroffene Gebiet den Notstand ausgerufen und es gesperrt. Es wird davor gewarnt, sich dem Lavastrom zu nähern.

Ist der Flughafen betroffen?

Eyjafjallajökull ist unvergessen: Nach einem Ausbruch des Vulkans mit dem unaussprechlichen Namen wurde 2010 der Flugverkehr tagelang eingestellt, nicht nur über Island, sondern über weiten Teilen von Nord- und Mitteleuropa. Der internationale Flughafen in Keflavík liegt rund 20 Kilometer Luftlinie von der derzeit betroffenen Region entfernt. Bislang gibt es keine Einschränkungen im Flugbetrieb. Man beobachte die Situation aufmerksam, teilte die Fluggesellschaft Icelandair auf ihrer Webseite mit.

Dürfen Urlauber ihren Aufenthalt abbrechen oder eine geplante Reise stornieren?

Bei einer Pauschalreise kann der Vertrag unter bestimmten Umständen kostenlos storniert werden, wenn nämlich akute Gefahren drohen oder der Ablauf der Reise "erheblich" beeinträchtigt ist. Ist man bereits unterwegs, muss der Veranstalter dann den Rücktransport organisieren und das Geld für die nicht genutzten Leistungen zurückzahlen. Entscheidend ist allerdings das Stichwort "erheblich": Ein Gefühl der Angst und Unsicherheit genügt nicht als Rücktrittsgrund. Es muss objektive Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung geben, beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, Sperrungen direkt am Urlaubsort oder eine schlechte Luftqualität durch Asche und Qualm. Individualtouristen, die ihr Quartier direkt buchen, haben diese Absicherung nicht. Sie müssen versuchen, sich mit ihrem Vermieter zu einigen, wenn sie nicht reisen wollen. Wird ein Flug wegen eines Vulkanausbruchs annulliert, muss die Airline den Ticketpreis erstatten oder den Passagier kostenlos umbuchen. Ein Anrecht auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung besteht nicht, weil die Fluggesellschaft nicht für die Umstände verantwortlich gemacht werden kann.

Was ist mit Reisen in den kommenden Monaten?

Wie sich die Lage auf Island in den kommenden Wochen entwickelt, ist nicht absehbar. Um kostenlos von einer Reise zurücktreten zu können, muss es eine begründete Prognose geben, dass der Urlaub nicht wie gebucht stattfinden kann. Bei einer Reise in einigen Wochen oder Monaten ist das kaum möglich: Wer jetzt absagt, muss deshalb mit Stornokosten rechnen. Wobei auch eine ganz andere Entwicklung vorstellbar ist - dass nämlich Islandreisen in den kommenden Wochen besonders gefragt sind, weil viele Menschen den Ausbruch live beobachten möchten.

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