Erstattung, Entschädigung und Versorgung:Die Rechte Reisender bei Flugausfall und Verspätung
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Flugreisende in der Europäischen Union haben weitgehende Rechte, wenn ihr Flug gestrichen oder verschoben und wenn ihr Gepäck beschädigt wird oder verloren geht.
Wenn sich ein Streit zwischen Fluggast und Fluggesellschaft nicht mehr beenden lässt, soll künftig nach Plänen der Bundesregierung eine Schlichtungsstelle angerufen werden. Was diese leisten kann, welche Rechte Passagiere haben - die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Rechte haben Flugpassagiere bei Verspätungen und Ausfällen?
Airlines und Reiseveranstalter müssen gestrandete Passagiere auch im größten Chaos betreuen. Sie sind verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und ihre Rechte zu informieren. Ab zwei Stunden bis vier Stunden Verspätung - abhängig von der Länge des gebuchten Fluges - haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen Airlines eine Übernachtung zahlen. Zudem müssen sie Passagieren Telefonate ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft nicht für Verspätung oder Ausfall verantwortlich ist - wie etwa bei Streiks oder Naturereignissen.
Bekommen Fluggäste bei gestrichenen Flügen ihr Geld zurück?
Ja, und zwar komplett. Die Fluggesellschaften sind durch EU-Regelungen verpflichtet, Kunden bei Annullierungen den kompletten Ticketpreis zu erstatten. Auch bei Verspätungen von über fünf Stunden können Flugreisende ihr Ticket stornieren. Alternativ können Flugreisende auf Ersatzflüge umbuchen, falls dies möglich ist.
Besteht bei Ausfall oder Verspätung zusätzlich Anspruch auf Entschädigung?
Wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie im Winter ein Flugzeug nicht rechtzeitig enteist, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Reisendem fällig sein. Auch technische Defekte gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht als höhere Gewalt. Nicht fällig wird die Entschädigung bei Naturereignissen oder Streiks, die als höhere Gewalt gelten.
Wo gibt es Informationen über Verspätungen und Flugausfälle?
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Was ist, wenn mein Gepäck verloren geht?
Kommt das Gepäck an der Ausgabe nicht an, sollten Reisende sofort an der Gepäckermittlung oder bei ihrer Fluggesellschaft eine formale Verlustmeldung aufgeben. Am Urlaubsort muss die Airline bei verspätetem Gepäck für Einkäufe aufkommen, die durch die Verspätung nötig werden. Ist das Gepäckstück tatsächlich verloren, muss sie den Reisenden entschädigen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von rund 1300 Euro pro Passagier.
Was kann ich tun, wenn meine Airline mir keine Schadenersatz oder keine Entschädigung zahlt?
Bislang können Verbraucher in solchen Fällen nur vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das soll sich durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für die Luftfahrt ändern. Lehnt eine Fluggesellschaft die Forderung eines Verbrauchers ab oder reagiert nicht innerhalb von 30 Tagen, kann er die Schlichtung anrufen. Schwierig könnte sich dies dadurch gestalten, dass bis zu drei verschiedene Anlaufstellen für Verbraucher entstehen könnten.
Was ist von der Schlichtung ausgeschlossen?
Nicht an die Schlichtungsstelle wenden können sich Geschäftsreisende und Pauschalurlauber. Zudem fällt Streit um Versorgungsleistungen nicht unter die Schlichtung. Wer also der Meinung ist, dass eine Airline zu Unrecht Verpflegung oder die Unterbringung in einem Hotel verweigert hat, muss weiterhin vor Gericht ziehen.