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Reisebuchung:Akku leer, Handy verloren - und was ist mit dem Online-Ticket?

Lesezeit: 4 min

Das Neun-Euro-Ticket haben viele auf dem Smartphone. Auch Bordkarten oder Buchungsbestätigungen werden in der digitalen Brieftasche gespeichert. Doch was passiert, wenn die Technik versagt?

Von Eva Dignös

Zum Verkaufsstart des Neun-Euro-Tickets gingen bei der Deutschen Bahn erst einmal die Server in die Knie: Zu groß war der Ansturm auf die Online-Variante des Schnäppchenangebots, das in der DB-Navigator-App abgespeichert wird. Ohnehin wird das Smartphone als digitale Brieftasche auf Reisen immer wichtiger, nicht nur für Bahnfahrkarten, sondern auch für Flugtickets, Hotelvoucher, die vorab gekaufte Eintrittskarte fürs Museum und die Buchungsbestätigung für die exklusive Eiffelturm-Besichtigung bei Vollmond.

Schließlich ist das Handy immer dabei, praktische Sache also - solange nicht der Akku seinen Geist aufgibt, die Buchungsbestätigung versehentlich doch nicht gespeichert wurde oder das Handy gar ganz verloren geht. Und dann? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Online-Buchungen und -Tickets - und ihre Tücken.

Bei der Fahrscheinkontrolle in der Bahn ist der Akku leer. Wird man zum Schwarzfahrer, weil man das Online-Ticket nicht zeigen kann?

Wer sich für die mobile Ticketvariante entscheidet, ist dafür verantwortlich, dass der Fahrschein auf dem Gerät sichtbar ist. Kann man kein gültiges Ticket vorlegen, ist man tatsächlich erst einmal Schwarzfahrer. Bei der Deutschen Bahn ist die Buchung zwar im System registriert, für die Zugbegleiter aber nicht abrufbar. Das zieht für den Fahrgast einigen Aufwand nach sich: Er muss sich eine "Fahrpreisnacherhebung" ausstellen lassen und nachträglich belegen, dass er ein Ticket gekauft hatte, zum Beispiel mit der Buchungsbestätigung, die er per Mail erhalten hat. "Eine Bearbeitungsgebühr wird trotzdem fällig", sagt Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl.

Und: Der Fahrgast muss sich im Zug ausweisen können, denn die Online-Tickets sind personalisiert. Ein Online-Ticket kann deshalb auch nicht an den Partner, das Kind oder die Kollegin weitergereicht werden. Bereits bei der Buchung wird der Name des Reisenden eingetragen.

Ähnliche Regeln gelten in vielen Städten auch für Online-Tickets in Bus und Bahn - und damit auch für die Neun-Euro-Tickets. Wer sie nutzen möchte, sollte auf jeden Fall vorab einen Blick ins Kleingedruckte werfen und auf den Ladezustand seines Akkus achten. Beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beispielsweise wird "ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wenn das Handy-Ticket nicht kontrolliert werden kann". Wer nachträglich nachweist, dass er zu Beginn der Fahrt einen gültigen Fahrschein hatte, bekommt auch nur einen Teil davon wieder erstattet.

Immerhin müssen die Fahrgäste keine Angst vor einem schlechten Mobilfunknetz haben. Die Tickets werden in der Regel aufs Gerät geladen und können auch offline vorgezeigt werden.

Beim Check-in am Flughafen lässt sich die Mail mit dem Buchungscode nicht öffnen. Muss der Fluggast am Boden bleiben?

Wer am Schalter einen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen kann, wird in aller Regel trotzdem fliegen dürfen: Die Buchung ist im System der Airlines hinterlegt. Karolina Wojtal rät trotzdem dazu, immer einen Ausdruck der Buchungsbestätigung oder des E-Tickets einzupacken - und die Telefonnummer der Fluglinie griffbereit haben, falls doch noch Rückfragen erforderlich sind oder der Airline-Schalter am Flughafen geschlossen ist. Probleme drohen auch, wenn der Name eines Reisenden bei der Buchung falsch geschrieben wurde - das ist auf der Minitastatur des Smartphones schnell passiert. Für die Korrektur verlangen viele Fluggesellschaften eine Gebühr. Fällt der Fehler erst beim Check-in auf, ist das Ticket unter Umständen ungültig.

Können Reisende die Online-Buchung fürs Hotel rückgängig machen?

Das 14-tägige Widerrufsrecht, das für Onlinekäufe - etwa bei Kleidung - eingeräumt wird, gilt bei Hotelbuchungen nicht. Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Beherbergungsvertrag. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Zimmer online, im Reisebüro oder vor Ort gebucht wurde. Bei einem Rücktritt fallen Stornogebühren an. "Sie sind in der Regel gestaffelt und richten sich nach dem Zeitpunkt, zu dem man storniert", sagt die Verbraucherschützerin. Einige Buchungsportale gestatten zwar mittlerweile auch noch sehr kurzfristige Stornierungen. "Das muss aber nicht bedeuten, dass ein Hotel bei einer Direktbuchung dieselben Konditionen anbietet", sagt Karolina Wojtal. Absichern können sich Reisende mit einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie springt ein, wenn eine Reise wegen akuter Krankheit oder wegen eines Todesfalls in der Familie nicht angetreten werden kann - jedoch nicht, wenn man plötzlich keine Lust mehr auf das Reiseziel hat. Ein leerer Handy-Akku dagegen sollte beim Hotel-Check-in kein Problem sein: Der Ausweis reicht.

Man war bei der Online-Buchung für den Sommerurlaub in Eile - und hat sich beim Datum vertippt. Lässt sich der Kauf der Reise rückgängig machen?

Gebucht ist gebucht: Das gibt dem Reisenden die Sicherheit, dass der Platz im Flugzeug und das Zimmer im Hotel auch tatsächlich für ihn reserviert sind, verpflichtet aber auch zur Sorgfalt beim Ausfüllen der Buchungsformulare. Grundsätzlich gilt: "Es gibt bei Reise- und Beförderungsverträgen kein Widerrufsrecht", betont Wojtal. Ähnlich wie bei einer Hotelbuchung muss auch bei einer Stornierung ein Teil des Reisepreises geleistet werden.

Eine kleine Chance gibt es aber, nach einem Tippfehler den finanziellen Schaden noch abzuwenden. Das BGB kennt den sogenannten Erklärungsirrtum: Eine Willenserklärung, die man gar nicht abgeben wollte, kann angefochten werden. So gab das Amtsgericht Bremen einem Kläger Recht, der sich bei der Flugbuchung beim Datum vertippt und die Airline darüber schon nach wenigen Minuten informiert hatte. Der Kunde habe glaubhaft erklärt, dass er das Datum aus Versehen falsch eingetippt hatte, entschied das Gericht (Az.: 4 C 107/18). Damit liege ein Erklärungsirrtum vor, die Airline musste den Flugpreis erstatten. Wichtig ist dabei: Der Fehler muss "unverzüglich" beim Vertragspartner gemeldet werden.

Wurde die Reise online gebucht, laufen auch alle weiteren Schritte normalerweise papierlos ab: Die Buchungsbestätigung kommt per E-Mail, ebenso der Hinweis auf geänderte Flugzeiten oder eine Zahlungserinnerung - übersehene Informationen können nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer werden. "Manchmal landet die Buchungsbestätigung im Spam-Ordner, der Kunde findet sie nicht und bucht ein zweites Mal", berichtet die Verbraucherschutz-Juristin. "Das ist für die Kunden dann ganz bitter, weil uns die Unternehmen belegen können, dass es sich um zwei separate Buchungen handelte, die auch bezahlt werden müssen."

Der vorab gebuchte Museumsbesuch passt doch nicht in den Zeitplan. Kann man sich das Geld erstatten lassen?

Bei termingebundenen Veranstaltungen wie einem Museums- oder Konzertbesuch gibt es kein Widerrufsrecht. Wird das Ticket nicht genutzt, verfällt es. Verbraucherschützerin Wojtal rät, sich bei vorab gebuchten Führungen genau über Startort und Zeitpunkt zu informieren: "Verpasst man die Gruppe, ist das Ticket nämlich oft auch nicht mehr als normale Eintrittskarte verwendbar."

Eine Reservierung im Restaurant sei dagegen meistens unverbindlich. Wird der Tisch nicht genutzt, ärgert das nur den Wirt. Werden allerdings schon bei der Reservierung persönliche Daten und eine Kreditkartennummer abgefragt, empfiehlt sich ein genauerer Blick in die Geschäftsbedingungen - manchen Restaurantbesitzern reicht das nämlich: Sie verlangen Stornogebühren für reservierte Tische, die leer bleiben.

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