Süddeutsche Zeitung

Whistleblower:Umsonst geschrieben

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Warum Snowden die Einnahmen für sein Buch abtreten muss.

Von Willi Winkler

Er wollte es nicht anders, und jetzt ist Zahltag. "Ich habe etwas getan, was für einen Mann in meiner Position gefährlich ist - ich habe mich entschlossen, die Wahrheit zu sagen." 2013 enthüllte Edward Snowden die flächendeckende Überwachung, mit der sein Arbeitgeber, die National Security Agency (NSA), nicht nur die USA überzogen hatte. Snowden kannte sich aus, als IT-Spezialist sorgte er für die technischen Voraussetzungen. Damit hat er vielleicht nicht gleich sein Leben, aber fürs Erste seine Freiheit riskiert. Snowden musste fort aus Amerika, floh über Hongkong nach Moskau. Seit mittlerweile sechs Jahren sitzt er in Russland fest.

Im September ist Snowdens Autobiografie erschienen, deren Titel auf die drohende ständige und dauerhafte Aufzeichnung aller Internetverbindungen anspielt: "Permanent Record". Bücher über die Machenschaften des amerikanischen Geheimdiensts wurden in der Vergangenheit meist Bestseller. Zu oft war die CIA schließlich an politischen Morden beteiligt, sie organisierte die Opposition gegen eine unliebsame Regierung oder sorgte mit guten Honoraren und ehrenvollen Einladungsreisen unter Schriftstellern und Künstlern für eine solide antikommunistische Ausrichtung. Was Snowden 2013 enthüllen konnte, war weniger sexy, betraf aber plötzlich das eigene Land. Die Regierung war gegen ihre Bürger kriminell geworden.

Nun hat ein Richter im Bundesstaat Virginia entschieden, dass Snowden die Einnahmen aus seinem Buch an die Regierung abführen muss. Bei seinem Eintritt in die NSA hatte Snowden eine Geheimhaltungsklausel unterschrieben, gegen die der Whistleblower bewusst verstoßen hat. Und er ist kein Einzelfall: Ein Navy Seal, der ein Buch über die Ermordung Osama Bin Ladens geschrieben und damit ebenfalls gegen die Vorschriften verstoßen hatte, musste vor drei Jahren 6,8 Millionen Dollar abführen.

Trotzdem besteht in der Rechtsprechung ein grundsätzlicher Konflikt zwischen dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung und dem moralischen Imperativ, dass sich Verbrechen nicht auszahlen dürften.

So musste etwa O. J. Simpson die Einnahmen aus seinen Buch-, Fernseh- und Werbeverträgen an die Familie seiner ermordeten Ex-Frau abtreten - obwohl er im Strafprozess freigesprochen worden war. Das hat ein Richter in Santa Monica im Bundesstaat Kalifornien verfügt. Andererseits erklagte der Verlag Simon & Schuster die Freigabe von Nicholas Pileggis "Wiseguy" (von Martin Scorsese als "Goodfellas" verfilmt). In der einstimmigen Entscheidung des Supreme Court hieß es 1991, dass man sonst genauso gut Henry David Thoreaus "Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat" verbieten könne, immerhin einer der Basistexte des amerikanischen Freiheitsdenkens.

Die Hälfte seiner Mitbürger sieht allerdings im ungehorsamen Edward Snowden nicht den Helden, der auf eigene Gefahr vor der Gefahr für alle gewarnt hat, sondern einen Verräter; nicht wenige würden ihn gern baumeln sehen. Einer davon ist US-Außenminister Mike Pompeo, der als Abgeordneter Snowden heimholen und hinrichten lassen wollte.

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Quelle:
SZ vom 19.12.2019
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