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Weimar:Urteil zu Prüffall-Klage der Thüringer AfD im November

Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsgericht entscheidet erst nach der Landtagswahl Ende Oktober darüber, ob die öffentliche Einstufung der AfD zum Prüffall des Verfassungsschutzes rechtswidrig ist. Eine Klage der AfD, die Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer eine Verletzung ihrer Neutralitätspflicht vorwirft, wurde am Mittwoch vom Verfassungsgericht in Weimar verhandelt. Der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden kündigte eine Entscheidung des höchsten Thüringer Gerichts für den 20. November an. Die Landtagswahl ist am 27. Oktober.

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Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsgericht entscheidet erst nach der Landtagswahl Ende Oktober darüber, ob die öffentliche Einstufung der AfD zum Prüffall des Verfassungsschutzes rechtswidrig ist. Eine Klage der AfD, die Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer eine Verletzung ihrer Neutralitätspflicht vorwirft, wurde am Mittwoch vom Verfassungsgericht in Weimar verhandelt. Der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden kündigte eine Entscheidung des höchsten Thüringer Gerichts für den 20. November an. Die Landtagswahl ist am 27. Oktober.

Die Richter gingen in der etwa fünfstündigen Verhandlung auch der Frage nach, ob sie für die AfD-Klage überhaupt zuständig sind. In der Verhandlung wurden Maier und Kramer sowie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke befragt.

Kramer und Maier hatten die AfD im ergangenen September zum „Prüffall“ erklärt - einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf. Inzwischen wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz der rechtskonservative „Flügel“ der AfD als „Verdachtsfall“ im Bereich des Rechtsextremismus bewertet. Zu den Wortführern des Flügels gehört Höcke.

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