Süddeutsche Zeitung

Vorwürfe gegen AfD-Politikerin:Frauke Petrys Immunität soll aufgehoben werden

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Die AfD-Politikerin Frauke Petry könnte bald vor Gericht stehen. Der Immunitäts- und Geschäftsordnungsausschuss des Sächsischen Landtags hat heute die Aufhebung ihrer Immunität empfohlen. Petry soll unter Eid falsch ausgesagt haben.

Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig, auch mit den Stimmen der AfD, für die Aufhebung. Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter Einwände gegen den einstimmigen Beschluss erheben - womit nicht gerechnet wird - gilt die Aufhebung als beschlossen.

Die Ausschussvorsitzende Christine Clauß (CDU) erklärte, dass "das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege" in Petrys Fall nicht überwiege.

Petry begrüßt die Aufhebung "ausdrücklich"

Die AfD-Chefin selbst sieht einem möglichen Verfahren gelassen entgegen. Sollte es tatsächlich ein Gerichtsverfahren geben, "kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen - das war bisher nicht möglich", erklärte Petry. Sie begrüße die Ausschussentscheidung daher "ausdrücklich".

Petry ist Abgeordnete im Landtag in Dresden sowie AfD-Bundes- und Landesvorsitzende. Weil sie unter Eid falsche Aussagen gemacht haben soll, ermittelt seit mehr als einem Jahr die Staatsanwaltschaft. Diese hatte die Aufhebung der Immunität beantragt, um gegen Petry Anklage erheben zu können.

Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl 2014. Ein ehemaliger Parteivorstand behauptete, er habe vor dem Wahlkampf der AfD ein Darlehen von 3000 Euro geben sollen. Wegen seiner Weigerung sei er von der Kandidatenliste gestrichen worden - und forderte deswegen, die Landtagswahl zu wiederholen.

Vor dem Wahlprüfungsausschuss widersprachen Petry und ihr Vize einander

Als der Wahlprüfungsausschuss diesen Vorwurf prüfte, hörte er Petry unter Eid an. Als Zeugin sollte die Parteivorsitzende sagen, wann sie welche Details über die Darlehen erfuhr, wann genau sie wusste, wer der Partei bereits Geld zugewiesen hatte und wie viele der Darlehensverträge sie persönlich abgezeichnet hatte.

Vor dem Ausschuss sagte der damalige Parteivize Carsten Hütter, Petry habe alle Verträge abgezeichnet und sei gleich nach dem Parteitag in Weinböhla über deren Umsetzungsstand informiert worden. Petry jedoch machte davon abweichende Angaben. Meineid wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft.

Die 42-Jährige hatte im April schon beim Bundesparteitag intern eine Niederlage erlitten. Die 600 Delegierten des Parteitags stimmten dafür, sich nicht mit dem "Zukunftsantrag" zu befassen, mit dem die AfD-Chefin die Partei auf ihren Kurs einschwören wollte.

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