Süddeutsche Zeitung

Völkerrechtlerin über Fall Khashoggi:"In Botschaften und Konsulaten herrscht eine gewisse Narrenfreiheit"

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Zugang zum Tatort, Spurensuche, Zeugenbefragung: Wenn in einer Auslandsvertretung ein Verbrechen geschieht, haben es einheimische Ermittler schwer. Die Juristin Astrid Epiney erklärt die Rechtslage.

Interview von Jana Anzlinger

Die Mitarbeiter seien angewiesen worden, in ihren Büros Musik zu hören, um die Schmerzensschreie von nebenan zu übertönen. So berichtet Al-Jazeera über Vorgänge im saudischen Konsulat in Istanbul. Der saudische Journalist im Exil Jamal Khashoggi hat dieses Konsulat am 2. Oktober betreten. Nach allem, was bekannt ist, hat er sie nicht wieder verlassen.

Welchen Spielraum die türkischen Ermittler in dem mutmaßlichen Mordfall haben, erklärt die Völkerrechtlerin Astrid Epiney.

SZ: Im Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul gelten die Gesetze der Türkei. Warum mussten die türkischen Ermittler trotzdem auf Erlaubnis warten, bevor sie nach Spuren suchten?

Astrid Epiney: Das Konsulat steht auf dem Territorium des Gaststaats und grundsätzlich gelten dessen Gesetze. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft darf fraglos ein Verfahren einleiten, die türkische Polizei darf ermitteln. Aber der Gaststaat muss die Unverletzlichkeit des Konsulats respektieren. Das Gelände ist sozusagen immun. Dem Völkerrecht zufolge dürfen türkische Behörden nicht ohne Erlaubnis in einer Vertretung Saudi-Arabiens ermitteln.

Die Saudis haben türkische Ermittler allerdings zweimal aufs Gelände gelassen, um stundenlang nach Spuren zu suchen.

Ja, das war reine Kulanz. Völkerrechtlich sind sie nicht verpflichtet, die Spurensicherung zu erlauben.

Bevor die Ermittler eingelassen wurden, sollen Spuren weggewischt und überstrichen worden sein. Das kann nicht legal gewesen sein.

Es gibt keine völkerrechtliche Verpflichtung, alles mit Latex-Handschuhen anzufassen oder so. Das Konsulat kann nicht gezwungen werden, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen oder zu vermeiden.

Ein anderes Beispiel: Was ist, wenn es auf dem Gelände der kanadischen Botschaft in Berlin brennt - darf dann die Berliner Feuerwehr sofort löschen oder muss sie erst auf Einverständnis warten?

In akuten Notsituationen darf gehandelt werden, das ist anerkannt. Wenn Menschen in Gefahr sind, können Ausnahmen gemacht werden. Im Einzelfall kann es trotzdem noch Probleme geben. Ein Feuer ist das eine; aber was ist zum Beispiel mit Schüssen? In Bern ist 1993 ein kurdischer Protestierer vor der türkischen Botschaft erschossen worden. In solchen Fällen ist die Rechtslage schwierig.

Der Schütze wurde damals nicht bestraft. Dürfen Ermittler jemanden festnehmen, wenn sie gegen ihn einen konkreten Verdacht hegen?

Solange es nicht auf dem Gelände ist - und solange der Verdächtige kein Diplomat ist. Diplomaten haben Immunität. Die darf der Gaststaat zwar ausweisen, aber nicht bestrafen.

In Deutschland leben viele Türkeistämmige, die etwa bei den Wahlen dieses Jahr zur Stimmabgabe in die Auslandsvertretungen mussten. Muss sich ein Wähler in einem solchen Fall Sorgen machen, dass er festgenommen wird, wie manche auf ihrer Türkeireise?

Ich kann solche Sorgen verstehen. Und richtig absichern kann man sich da nicht. Deutsche Behörden können auch keine Garantie geben. Allerdings ist das jetzt ein prominenter Einzelfall. Es ist nicht an der Tagesordnung, dass Leute in der Botschaft festgehalten werden oder verschwinden.

Warum eigentlich nicht? Das klingt alles so, als könne in den Auslandsvertretungen jederzeit Anarchie ausbrechen.

Ja, in Botschaften und Konsulaten herrscht eine gewisse Narrenfreiheit. Aber der vertretene Staat hat Interesse daran, die Rechtsordnung des Gaststaats zu beachten. Eine angespannte zwischenstaatliche Beziehung bringt Probleme.

Die Beziehung zwischen der Türkei und Saudi-Arabien hat sich durch den Fall in der Tat verschlechtert. Kann die türkische Regierung die saudische bestrafen, wenn sie mutmaßlich einen Mord in Auftrag gegeben hat?

Der Begriff "Strafe" bezieht sich auf das Individuum. Amtierende Regierungen werden nicht "bestraft". In ihrem Fall sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Es kann Rechtsfolgen wie Schadenersatz und Wiedergutmachung geben, die passen in diesem Fall aber nicht ganz. Eine Folge völkerrechtlicher Verantwortlichkeit sind Wirtschaftssanktionen. Damit wird oft auf Menschenrechtsverletzungen reagiert. Wie wirksam Sanktionen sein können, ist umstritten.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Interviews stand, Khashoggi sei nach dem Besuch einer Botschaft verschwunden. Tatsächlich handelt es sich nicht um die saudische Botschaft, sondern um ein Konsulat.

Die letzte Kolumne von Jamal Khashoggi können Sie hier bei der Washington Post nachlesen.

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