Süddeutsche Zeitung

Verbraucherrecht:Fehlender Kündigungsbutton rechtfertigt fristlose Kündigung

Die Einführung eines Kündigungbuttons sollte Verbrauchern eigentlich die einfache Auflösung vieler Vertragsverhältnisse ermöglichen. Wo dieser fehlt, kommt ihnen ein anderes Recht zupass.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Seit mehr als einem Jahr ist er auf Webseiten vieler Unternehmen Pflicht: der Kündigungsbutton. Anbieter etwa von Zeitungabonnements, Streamingdiensten oder Mobilfunkverträgen sollen ihren Kundinnen und Kunden die Beendigung des Abos damit einfach und sicher machen. Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands aber zeigt: Viele der Unternehmen setzen die Vorgaben nicht oder zumindest unzureichend um.

Was für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst ärgerlich erscheint, bringt aber auch einen entscheidenden Vorteil mit sich: „Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen“, sagt Michèle Scherer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Beweissicherung hilft

Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, sollte in der Kündigung auf den Umstand des fehlenden oder fehlerhaften Kündigungsbuttons hinweisen, rät Scherer. Außerdem könne es hilfreich sein, einen entsprechenden Screenshot oder ein Foto als Nachweis beizufügen.

Pflicht ist der Button für Verträge mit längerer Laufzeit, die online geschlossen wurden oder zumindest auch online hätten geschlossen werden können. Mietverträge oder Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich sind von der Pflicht ausgenommen. Wer unsicher ist, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg nachlesen, worauf es ankommt.

© dpa-infocom, dpa:231006-99-465152/2

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231006-99-465152
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal