Süddeutsche Zeitung

USA:Mit den schärfsten Waffen der Justiz

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Die Anklage wirft Wikileaks-Gründer Julian Assange vor, gegen das Anti-Spionage-Gesetz verstoßen zu haben.

Von Hubert Wetzel, Washington

Die US-Justiz hat die Anklage gegen den Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, erweitert. Wie das Justizministerium am Donnerstag mitteilte, werden Assange nun auch Verstöße gegen den sogenannten Espionage Act vorgeworfen. Das Gesetz stellt den Diebstahl und die Veröffentlichung von Regierungsgeheimnissen unter Strafe und ist die schärfste juristische Waffe der US-Justiz gegen unliebsame Datenlecks und Whistleblower. Bisher war Assange, der in London in Haft sitzt und sich gegen eine Auslieferung in die USA wehrt, nur wegen eines geringfügigeren Vergehens angeklagt worden: Er soll einem Informanten, dem ehemaligen US-Soldaten Bradley Manning um die Jahreswende 2009/2010 herum geholfen haben, illegal einen Armeecomputer zu hacken, um geheime Informationen zu stehlen.

Die erweiterte Anklage wirft Juristen zufolge erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf. Das war der Hauptgrund, warum die Regierung von Präsident Barack Obama sich dagegen entschieden hatte, Assange unter dem Espionage Act anzuklagen. Denn das Gesetz kollidiert in Fällen wie diesen mit dem 1. Zusatzartikel zur Verfassung. Dieser garantiert unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf unzensierte journalistische Berichterstattung. Auf diese verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit hat sich Assange stets berufen.

Tatsächlich ist - zumindest in juristischer Hinsicht - nicht klar, ob und inwieweit die Veröffentlichung von geheimen Regierungsakten, durch die Wikileaks berühmt geworden ist, sich von der Arbeit investigativer Journalisten unterscheidet. Anders formuliert: Wenn Assange wegen der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen angeklagt werden kann, können dann nicht auch Zeitungen wie die New York Times oder die Washington Post angeklagt werden, deren Reporter praktisch jeden Tag als geheim eingestufte Dokumente aus dem Washingtoner Regierungsapparat zitieren? Oder bewahrt der 1. Zusatzartikel, der nach allgemeinem Dafürhalten die investigative Arbeit der Times und der Post schützt und legitimiert, nicht auch Assange vor Bestrafung?

Der Angeklagte bestreitet, Manning zum Datendiebstahl angestiftet zu haben

Bisher sind diese Fragen, welche den Kern der Pressefreiheit, der Kontrollfunktion der Medien gegenüber der Regierung und somit der Demokratie berühren, in den USA nicht höchstrichterlich entschieden worden. Es ist daher gut möglich, dass der Fall Assange, sofern der Angeklagte denn je in die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird und ein Verfahren gegen ihn stattfindet, bis vor den Obersten Gerichtshof in Washington geht. Dieser müsste dann ein Grundsatzurteil fällen.

Die Regierungsjuristen in den USA, die Assange angeklagt haben, sind sich der Fallstricke offensichtlich bewusst. Sie fokussieren ihre Anklage weniger auf die Veröffentlichung geheimer Informationen, sondern eher auf die Informationsbeschaffung durch Assange, die sie als illegal bezeichnen. Tatsächlich stand Assange mit Manning, der inzwischen eine Frau ist und den Vornamen Chelsea trägt, in Kontakt - so wie viele investigative Journalisten mit Informanten. Manning übermittelte damals Tausende Akten des US-Militärs und des Außenministeriums an Wikileaks, die sich mit den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zuständen im Gefangenenlager Guantanamo und der amerikanischen Außenpolitik allgemein beschäftigten. Assange bestreitet jedoch, Manning zum Datendiebstahl angestiftet oder mit technischen Ratschlägen dabei geholfen zu haben. Ein solches Verhalten, also die aktive Teilnahme am Diebstahl von Daten, würde deutlich über das hinausgehen, was investigative Reporter tun.

Jene Anklagepunkte, die mit der Veröffentlichung geheimer Akten zu tun haben, beziehen sich darauf, dass Assange die Namen von Mitarbeitern der US-Regierung in Krisengebieten nicht geschwärzt hat und diese Personen dadurch gefährdet haben soll. Das würden professionelle investigative Journalisten in der Praxis wohl nicht tun. Ob Assanges Veröffentlichungsarbeit dadurch juristisch anders einzuschätzen ist als die eines Reporters, ist jedoch offen.

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Quelle:
SZ vom 25.05.2019
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