Süddeutsche Zeitung

Thüringen:Freiheit der Satire

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Die Ermittlungen gegen das "Zentrum für politische Schönheit" werden eingestellt. Der zuständige Staatsanwalt wird mit anderen Aufgaben betraut. Er hatte den Künstlern Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Von Cornelius Pollmer, Leipzig

Die Ermittlungen gegen die Künstlergruppe "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS) wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung werden eingestellt. Zudem soll der bislang ermittelnde Staatsanwalt in Gera innerhalb seiner Behörde vorläufig mit anderen Aufgaben betraut werden. Dies teilte das Thüringer Justizministerium am Montag nach einem Treffen von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) mit dem Thüringer Generalstaatsanwalt und der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera mit. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals gewesen, die das ZPS nahe des Wohnhauses von AfD-Politiker Björn Höcke im thüringischen Bornhagen im November 2017 aufgestellt und damit für viel Aufsehen gesorgt hatte. Höcke hatte das Mahnmal zuvor in einer Rede ein "Denkmal der Schande" genannt und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert.

Der verantwortliche Staatsanwalt ist vorläufig versetzt worden

Erst am vergangenen Mittwoch war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Gera bereits seit 16 Monaten gegen die Künstler vom ZPS ermittelt. Sie ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität in Thüringen und ermittelt dann, wenn es um den möglichen Zusammenschluss von Verdächtigen zu Straftaten geht. Es werde geprüft, teilte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche mit, ob die Gruppe den Politiker Höcke im Zuge der Aktion ausgespäht habe. Das Künstlerkollektiv hatte dies im Zusammenhang mit der Aktion zunächst selbst mitgeteilt, später jedoch versichert, dass diese Absicht satirisch gemeint gewesen war. Begründet wurde die Einstellung am Montag nun unter Hinweis auf Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Die Ermittlungen gegen den Aktionskünstler Philipp Ruch als ZPS-Anführer hätten demnach nicht genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage ergeben.

Kritik an den Justizbehörden wie an Justizminister Lauinger hatte nicht allein das Verfahren selbst ausgelöst. Auch der Staatsanwalt in Gera, der zugleich als Pressesprecher für die Behörde tätig gewesen ist, stand enorm in der Kritik. Medien hatten ihm einseitige Ermittlungen vorgeworfen. Zudem war bekannt geworden, dass er während des laufenden Ermittlungsverfahrens der AfD im April 2018 eine Spende von 30 Euro überwiesen hatte. Der Generalstaatsanwalt und der amtierende Leiter der Staatsanwaltschaft Gera erklärten am Dienstag, die Entscheidung, den Staatsanwalt bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben zu betrauen, erfolge "aus Fürsorgeaspekten und auf Vorschlag des Betroffenen". Justizminister Lauinger sagte, er begrüße "ausdrücklich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium". Er hatte vergangene Woche noch auf die Unabhängigkeit der Justiz verwiesen und gesagt, er als oberster Dienstherr erteile Staatsanwälten keine Einzelfallweisungen.

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Quelle:
SZ vom 09.04.2019
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