Süddeutsche Zeitung

Tarifeinheit:Kleine Gewerkschaften scheitern in Karlsruhe

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Marburger Bund, Cockpit und der Deutsche Journalisten-Verband wollen das Gesetz zur Tarifeinheit verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat das nun aber abgelehnt. Warum?

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Eilanträge gegen das im Juli verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit abgelehnt. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der Deutsche Journalistenverband und die Vereinigung Cockpit hatten einen vorläufigen Stopp des Gesetzes erwirken wollen, weil sie befürchten, der darin dekretierte Vorrang der Mehrheitsgewerkschaft werde sie rasch verdrängen. Karlsruhe sieht die Existenzbedrohung der Kleingewerkschaften zwar nicht als akut und vor allem nicht als irreversibel an. Andererseits handele es sich "um durchaus gewichtige Nachteile", wenn etwa der Marburger Bund berichte, dass bereits jetzt Arbeitgeber wegen des Gesetzes die Führung von Tarifverhandlungen verweigert hätten. Die große Koalition wird den Karlsruher Beschluss jedenfalls nicht als Etappensieg verbuchen können. Er beruht auf einer reinen Folgenabwägung und sagt nichts zu den Erfolgsaussichten der Klagen; der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Insgesamt liegen in Karlsruhe inzwischen sechs Verfassungsbeschwerden vor. Ein Urteil will das Gericht bis Ende 2016 fällen.

Bemerkenswert ist, dass der Erste Senat - als Berichterstatterin ist Susanne Baer zuständig - mehrere Mahnungen zum Schutz von Cockpit und Co formuliert. Sollte in nächster Zeit der Tarifvertrag einer Minderheitsgewerkschaft durch den nunmehr geltenden Vorrang der Mehrheitsgewerkschaft verdrängt werden, dann ist das laut Gericht nicht unumkehrbar - weil ein Urteil zur Nichtigkeit des Tarifeinheitsgesetzes rückwirkend gälte. Auf Vertrauensschutz wird man sich kaum berufen können, deutet das Gericht an, weil angesichts der kontroversen Debatte jeder gewarnt sein musste. Ähnliches gilt, falls ein Konzern durch betriebliche Umstrukturierungen seine "präferierte" Gewerkschaft in die Mehrheitsposition bringen will: Die Änderungen gingen ins Leere, sollte das Gesetz nichtig sein. Vor allem aber weist das Gericht darauf hin, dass den Minderheitsgewerkschaften das Streikrecht mindestens vorerst erhalten bleibt, obwohl ihr Tarifvertrag am Ende verdrängt würde. Erstens sei der Ausgang des Verfahrens offen, zweitens regle das Tarifeinheitsgesetz eben nicht die Zulässigkeit von Streiks - die vom Grundgesetz geschützt seien.

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Quelle:
SZ vom 10.10.2015
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