Süddeutsche Zeitung

Stutthof-Prozess:"Ich war nie Nazi"

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Von Jana Stegemann, Münster

Johann R. ist mit 94 Jahren im letzten Abschnitt eines langen Lebens angekommen. Er lebt seit Jahren im Kreis Borken, einer beschaulichen Ecke des Münsterlandes, in einer Gemeinde, in der er sich in der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen engagiert.

Doch der promovierte Betriebswirt und frühere Direktor einer Fachschule für Gartenbau in Nordrhein-Westfalen kann seinen Lebensabend nicht länger ungestört genießen. Er wird von seiner Vergangenheit eingeholt, einer Vergangenheit, die mehr als 70 Jahre zurückliegt. R. muss sich von Dienstag an vor einer großen Jugendkammer am Landgericht Münster verantworten. Zum ersten Mal seit mehr als zwei Jahren steht damit in Deutschland wieder ein mutmaßlicher Nazi-Verbrecher vor Gericht.

R., geboren in Rumänien, war Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbanns und als Wachmann von Juni 1942 bis September 1944 im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig eingesetzt. Dort soll er laut Anklage geholfen haben, mehrere Hundert Menschen zu ermorden. 1943 war R. noch zum SS-Sturmmann befördert worden, er überwachte als solcher Arbeitskommandos und tat Dienst auf Wachtürmen.

In seiner Zeit in Stutthof sind der Anklage zufolge 100 polnische Insassen und 77 sowjetische Kriegsgefangene durch Gas ermordet worden, mehrere Hundert Juden wurden durch Genickschüsse in einem Nebenraum des Krematoriums getötet.

Stutthof ist in Deutschland - anders als Auschwitz, Buchenwald oder Dachau - nicht sehr tief im gesellschaftlichen Gedächtnis verankert. Dabei war Stutthof eines der am längsten bestehenden Lager und wurde erst einen Tag nach Kriegsende aufgelöst. Ende 1941 wurde es als Arbeitslager genutzt, Anfang 1944 wurde eine Gaskammer errichtet. Die Deutschen ermordeten dort 65 000 Menschen.

Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist Andreas Brendel als Oberstaatsanwalt zuständig für Verbrechen während der Nazizeit und ist als solcher auch R.s Ankläger. Mehr als 1000 Zeugenvernehmungen haben er und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchgeschaut, ebenso Dokumente aus anderen Prozessen. "Das war eine riesige Auswertungsarbeit, die nur möglich war durch die sehr gute Vorarbeit des Landeskriminalamts", sagt Brendel, der im November 2017 Anklage erhoben hat.

Die Ermittlungen gegen R. und einen anderen Stutthof-Wachmann aus Wuppertal - dessen Verfahren allerdings getrennt läuft - waren nach dem Urteil des Münchner Landgerichts gegen den Sobibor-Wachmann John Demjanjuk angerollt. Die Münchner Richter hatten 2011 allein dessen Dienst in dem KZ als ausreichend für die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 28 000 Fällen angesehen. Eine Zäsur in der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, weil die Justiz damit zur Auslegung der 60er-Jahre zurückkehrte, wonach jeder, der an systematischen Tötungen in Vernichtungslagern in irgendeiner Form beteiligt war, Beihilfe zum Mord begangen hat. Das Urteil gegen Demjanjuk wurde allerdings nie rechtskräftig, weil dieser zuvor starb.

"Ich war nie Nazi", sagt der ehemalige KZ-Wächter

Einmal hat Oberstaatsanwalt Brendel Johann R. vernommen. "Er hat nie einen Hehl daraus gemacht, in Stutthof gewesen zu sein", so Brendel, "gibt aber an, von den Tötungen nichts mitbekommen zu haben." Der Zeitung Die Welt sagte R. 2017 am Telefon: "Ich war nie ein Nazi!" Oberstaatsanwalt Brendel sagt: In seiner Funktion als SS-Wachmann habe R. nicht nur gewusst, dass Menschen in Stutthof vergast und erschossen wurden - sondern die Mordmaschinerie auch mit ermöglicht.

1946 und 1947 wurden in Polen vier Prozesse gegen knapp 100 ehemalige Mitglieder der Lagermannschaft von Stutthof geführt, einige Angeklagte wurden zum Tode verurteilt. Die meisten der etwa 3000 SS-Leute des KZs gingen jedoch straffrei aus.

Mit einer Verurteilung würde das Gericht noch mal ein neues Kapitel in der Verfolgung von NS-Verbrechern aufschlagen, denn Stutthof galt bislang nicht als Teil des nationalsozialistischen Vernichtungsplans. R. hat angekündigt, vor dem Landgericht Münster aussagen zu wollen.

17 Nebenkläger werden seinen Prozess verfolgen, unter ihnen Angehörige in Stutthof getöteter Menschen und Überlebende. Aus Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten wird an den 13 Prozesstagen maximal zwei Stunden verhandelt.

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Quelle:
SZ vom 06.11.2018
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