Süddeutsche Zeitung

Regierungskoalition unter Druck:Deutschland bekommt letzte Frist für Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Komission in Brüssel hat Deutschland ein Ultimatum von vier Wochen gesetzt, um eine neues Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf den Weg zu bringen. Gelingt dies nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission hat der Bundesregierung schriftlich eine Frist von einem Monat gesetzt, um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Kommt Deutschland der Forderung nicht nach, droht - wie die Süddeutsche Zeitung bereits am Dienstag berichtete - eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und letzten Endes eine Geldstrafe, wie ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel sagte.

Deutschland habe "genug Zeit" gehabt, um für die Umsetzung der EU-Regelung zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu sorgen. Die bisherige Regelung in Deutschland war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Die entsprechende EU-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2006

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2006 in deutsches Recht vier Jahre später gekippt. Union und FDP konnten sich seitdem nicht auf ein neues Gesetz einigen.

Der Kommissionssprecher sagte, dass aus Sicht der Brüsseler Behörde das nun von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürwortete "Quick-Freeze"-Verfahren weniger weitgehend als die EU-Richtlinie sei und daher nicht als Umsetzung der EU-Regelung angesehen werden könne. Die EU-Richtlinie sei wichtig zur Bekämpfung von Kriminalität.

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