Süddeutsche Zeitung

Regierungsakten für Kurznachrichten:SMS von Kanzlerin Merkel werden archiviert

SMS für die Ewigkeit: Wenn Bundeskanzlerin Merkel per Kurznachricht via Handy Politik macht, kommt das zu den Regierungsakten. Andere Archivierungsregeln gelten allerdings für Twitter.

Die umfangreiche SMS-Korrespondenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird zumindest in Teilen der Nachwelt erhalten bleiben. Merkels Handy-Kurznachrichten werden in den Regierungsakten festgehalten, wenn sie offziellen Inhalt haben. Dies sei der Fall, "sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird" oder der Inhalt "für einen Verwaltungsvorgang wichtig ist", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Diese Vorgaben gälten, "egal ob die Bundeskanzlerin telefoniert, persönlich mit jemandem spricht oder eine SMS versendet". Eine solche Archivierungspflicht gelte nur für verwaltungsrelevante Vorgänge, nicht aber für Persönliches, betonte Seibert. Rechtliche Grundlage für die Archivierung sei die im Jahr 2001 um neue Formen der Kommunikation modernisierte Registraturrichtlinie.

Seibert reagierte damit auf einen Spiegel-Artikel. Das Magazin hatte die Frage aufgeworfen, ob Merkels SMS-Nachrichten nicht grundsätzlich wie offizielle Akten oder Protokolle archiviert werden müssen. Die Regierungschefin gilt als Liebhaberin der SMS-Kommunikation.

Die Archivierungspflicht gälte jedoch nicht für seine eigenen regen Aktivitäten im Kurznachrichtendienst Twitter, fügte Seibert hinzu. Bei Twitter gelte ohnehin: "Einmal raus - für immer findbar." Vielleicht gebe es irgendwann mal einen Historiker, "der meint, das aufarbeiten zu müssen", mutmaßte Seibert - und ließ Zweifel am historischen Wert seiner Kurzbotschaften erkennen: Eine solche Aufarbeitung "würde ich nicht empfehlen".

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