Süddeutsche Zeitung

Mordprozess in Frankfurt:Stachel in der Seele der Familie Lübcke

Lesezeit: 3 min

Hatte der Neonazi Stephan Ernst beim Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Hilfe durch seinen Kumpel Markus H.? Der Anwalt der Familie Lübckes nennt zahlreiche Indizien, die dafür sprechen.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt

Man muss noch mal ganz zum Anfang gehen, zu jener Bürgerversammlung in Lohfelden, im Jahr 2015. Wo der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke vor einer aufgebrachten Menge stand und versuchte, Verständnis zu wecken dafür, dass man die vielen Flüchtlinge aus Syrien irgendwie unterbringen musste. Er wurde niedergeschrien. In seiner Not rief Lübcke, wer die Werte des Grundgesetzes nicht achte, der könne Deutschland auch verlassen. Diese Passage kostete ihn vier Jahre später das Leben.

Am 1. Juni 2019 wurde er von dem Neonazi Stephan Ernst erschossen. Aus Hass. Ernst war bei der Bürgerversammlung gewesen, er hat die Tat gestanden, es gibt DNA-Spuren. Aber ob Ernst auch Hilfe hatte durch seinen Kumpel Markus H., ob der von der Tat wusste, ob er gar mit am Tatort war - all das ist ungewiss. Und es wirkt wie ein Stachel in der Seele der Familie Lübcke.

"Nach den NSU-Morden dachte man, der Staat sei aufgewacht", sagt der Anwalt der Familie Holger Matt. "Aber dann kam die Bürgerversammlung in Lohfelden, dann kamen der Hass und die Mails gegen Walter Lübcke." Matt macht eine Kunstpause: "Aber irgendwie hat's keiner gemerkt." Nicht die Gefahr, die dadurch für den CDU-Politiker ausging, nicht den Ernst der Situation. Niemand hatte damit gerechnet, dass in Deutschland zum ersten Mal seit den 1920er-Jahren wieder ein Politiker von Rechtsradikalen ermordet werden könnte.

Das Gericht hielt die Beweislage für nicht ausreichend

Es ist der 41. Tag im Prozess wegen des Mords an Walter Lübcke, und der Vertreter der Familie setzt zum Schlussvortrag an. Er will dem Gericht noch einmal alles, wirklich alles vor Augen führen, was gegen Markus H. spricht, vier Stunden lang. Und das eben jenem Gericht, das am 1. Oktober 2020 verfügt hatte, Markus H. auf freien Fuß zu setzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Beweislage gegen Markus H. für nicht ausreichend. Die Familie aber glaubt, dass Markus H. mit am Tatort war.

Zwei Tage vor Weihnachten hatte schon die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für den Hauptangeklagten Ernst gefordert. Für Markus H. forderte sie neun Jahre und acht Monate Haft wegen Beihilfe zum Mord. Im Fall Ernst scheint der Ausgang des Verfahrens eindeutig, im Fall von Markus H. nicht. Er könnte auch mit einer geringen Strafe und als freier Mann aus dem Gericht gehen.

Nun ist die Nebenklage an der Reihe mit ihren Plädoyers: die Familie Lübcke, aber auch der irakische Asylbewerber Ahmed I., der nach Überzeugung der Anklage von Stephan Ernst mit einem Messer in den Rücken gestochen wurde. Mit bleibenden Folgen.

Schießübungen, Ausspähbesuche, gelöschte Konversation

Matt nennt allein 30 Indizien, die gegen Markus H. sprechen: von den Schießübungen mit Ernst, als sie auf eine Zielscheibe mit dem Gesicht von Angela Merkel schossen, über zwei gemeinsame Ausspähbesuche am Wohnort Lübckes bis dazu, dass sie beide am Tag nach der Tat ihre geheime Threema-Konversation gelöscht haben. "Was braucht man denn noch, um nachzuweisen, dass jemand das will, was hier passiert ist?", fragt Matt. "Das sind doch keine Zufälle." Er fordert, Markus H. als Mittäter zu verurteilen.

Alexander Hoffmann, der Anwalt des zweiten Nebenklägers Ahmed I., sagt von vornherein, sein Plädoyer werde die Senatsmehrheit wohl nicht umstimmen, denn die sieht offenbar nicht genügend Beweise dafür, Ernst für den Messerangriff zu verurteilen. "Ich tue das für meinen Mandanten", sagt Hoffmann. Also spricht er. Spricht davon, dass Ahmed I. am 6. Januar 2016 in der Nähe von Stephan Ernsts Haus von einem Radfahrer mit einem Messer angegriffen und niedergestochen wurde.

Hoffmann erzählt, wie sein Mandant Angst hatte nach der Tat, deshalb umziehen wollte, aber ihm die Ermittler nur unterstellten, dass er sich Vorteile verschaffen wollte. Noch letztes Jahr sollte er abgeschoben werden. Jahrelang konnte man keinen Täter finden. Dann entdeckten die Ermittler nach dem Mord an Walter Lübcke bei der Durchsuchung von Stephan Ernsts Haus ein Messer, an dem in minimalen Spuren DNA gefunden wurde - DNA, die häufig im Irak vorkommt und selten in Europa.

Alles deutet auf Ernst als Täter im Fall von Ahmed I. hin. Doch der sagt, er sei es nicht gewesen. Und der rechtsmedizinische Gutachter meinte, seine Erfahrung sage ihm, dass nur Ernst der Täter sein könne, aber wissenschaftlich beweisen könne er das nicht. Hoffmann sagt, die Beweissituation sei "deutlich belastend" für Ernst, und in anderen Fällen mit ähnlicher Beweislage seien die Richter ohne Weiteres zu einer Verurteilung gekommen.

Der Anwalt sagt, Ernst habe immer wieder Reue geheuchelt

Hoffmann hakt dort ein, wo sich Ernst selbst äußerte. Der hatte erklärt, er sei am 6. Januar 2016 aus Wut über die Silvesternacht in Köln mit dem Rad in der Gegend herumgefahren und habe einen Ausländer angegangen: "Euch müsste man den Hals aufschneiden." Hoffmann sagt, Stephan Ernst habe vor Gericht immer wieder Reue geheuchelt - seit seinen frühen Gewalttaten. Lügen sei zum Teil seines Charakters geworden, und die Gerichte würden ihm dennoch immer wieder glauben. "Wenn das Gericht seine Aufgabe ernst nimmt, muss es Stephan Ernst wegen versuchten Mordes an Ahmed I. verurteilen".

Und dann spricht noch Ahmed I. selbst: Er dankt vor allem der Bundesanwaltschaft für die Empathie, er fühle sich dadurch angenommen. Dann bittet er noch das Gericht, Gerechtigkeit walten zu lassen. "Das ist mir sehr wichtig."

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