Süddeutsche Zeitung

Polizei:Zweierlei Maß

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Polizisten und Bürger müssen beide Zugriff auf Filmbilder haben.

Von Ronen Steinke

Es gibt immer einmal wieder den schlechten Eindruck, dass die Polizei bei Vorwürfen gegen ihre eigenen Kollegen nur halbherzig ermittelt oder dass sie mauert. Jetzt ist dies kein schlechter Eindruck mehr, im Fall der Bundespolizei ist es von nun an eine Tatsache. Das Mauern kommt sozusagen mit Ansage; diese Ansage hat die Form einer druckfrischen Dienstvereinbarung aus dem Bundesinnenministerium.

Dort steht: Mehr als 20 000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei werden mit Bodycams ausgerüstet, kleinen Kameras also, die in Dauerschleife alle Menschen filmen, mit denen diese Beamten zu tun haben. Zur Beweissicherung. Aber: Erhebt umgekehrt einmal ein Bürger einen Vorwurf gegen die Beamten - wegen eines Übergriffs etwa oder eines rassistischen Spruchs -, dann dürfen diese Aufnahmen nicht verwendet werden. Die Aufnahmen sind dem Bereich der verwaltungsinternen Ermittlungen "entzogen", so heißt es in der Dienstvereinbarung.

Nun sind solche internen Vereinbarungen keine Gesetze. Man kann damit geltendes Recht nicht einfach aufheben. Man kann der Staatsanwaltschaft auch nicht verbieten, dass sie spätestens nach einer Strafanzeige gegen Polizisten trotzdem diese Bodycam-Videos herausverlangt; dieses Recht bleibt unberührt. Dass aber das Innenministerium und der Personalrat der Bundespolizei sich dem entgegenstellen, so weit sie können - das ist ein Geschäft zulasten der Bürger.

So verhalten sich Beamte, die den Rechtsstaat als ihr persönliches Gut betrachten. So verhalten sich Beamte, die meinen, an sich selbst andere Maßstäbe anlegen zu dürfen. Das lässt tief blicken. Wer eine Überprüfung durch den Rechtsstaat derart scheut, der ist nicht geeignet, für Vertrauen in diesen Rechtsstaat zu werben.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Textes konnte der Eindruck entstehen, dass auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen durch die Dienstvereinbarung rechtlich eingeschränkt werden. Dies ist nicht der Fall.

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Quelle:
SZ vom 21.02.2019
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