Süddeutsche Zeitung

Paragraf 219a:CDU dementiert Einigung beim Abtreibungsgesetz

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Steht der Koalitionsstreit um den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, vor einer Lösung? Ein Medienbericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) legte dies nahe. Nun dementiert allerdings die CDU-Seite eine bevorstehenden Kompromiss: "Falsch. Es gibt keine Einigung. Die bisherigen Gespräche waren konstruktiv, aber ohne Ergebnis", twitterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Samstag.

Auch Parteikollege und Kanzleramtsminister Helge Braun äußerte sich über Twitter: "Wir werden die Gespräche in der Bundesregierung in den nächsten Tagen fortsetzen. Man darf aber kein schnelles Ergebnis erwarten, weil das Thema sehr sensibel und der Wertungsunterschied sehr groß ist."

Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk berichtet, dass die Bundesregierung einen Kompromiss zur Änderung des Strafrechtsparagraf 219a erzielt hätte. Dem Bericht zufolge soll der Strafrechtsparagraf 219a zwar unverändert bleiben, aber ergänzt werden. Der zusätzliche Absatz solle gewährleisten, dass sich Frauen in entsprechenden Notlagen besser informieren können. Zum anderen solle er eine Strafverfolgung von Ärzten ausschließen, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Der Kompromiss wurde dem Bericht zufolge von Gesundheitsminister Jens Spahn, Braun (beide CDU), Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) erarbeitet.

Union und SPD streiten seit längerem über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser verbietet es, für Abtreibungen zu werben. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es große Vorbehalte gegen diese Initiative. Zuletzt hatte die SPD den Koalitionspartner verärgert, als sie eine Frist bis Herbst für eine Einigung setzte und drohte, andernfalls mit "reformwilligen" Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache zu machen.

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