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Organspende:Bundestag stimmt gegen Widerspruchslösung

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Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am Donnerstag den Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab, dieses Prinzip umzukehren. Die Parlamentarier hatten eine "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte - außer man widerspricht. Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.

Stattdessen gab es eine Mehrheit für die erweiterte Zustimmungsregelung. Das Parlament entschied sich für einen Antrag der Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). 432 Abgeordnete stimmten dafür, 200 Parlamentarier dagegen, 37 enthielten sich. Damit bleibt es im Grundsatz bei der geltenden Regelung: Organe und Gewebe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat, einen Organspendeausweis besitzt oder die Angehörigen der Entnahme zugestimmt haben.

Mit dem neuen Gesetz sollen Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Beim Abholen soll man sich dann vor Ort oder auch später zu Hause in ein neues Online-Register eintragen können - mit Ja oder Nein. Selbst beraten sollen Ämter ausdrücklich nicht.

Die Debatte wurde zuvor intensiv im Plenum geführt. SPD-Politiker Karl Lauterbach bezeichnete die Widerspruchslösung als "eine einfache, unbürokratische Form, wie man zum Spender wird". Er wehrte sich gegen Argumente, man dürfe Menschen nicht zur Spende zwingen. "Es gibt keine Pflicht zur Spende. Es gibt eine Pflicht, Nein zu sagen." Von Menschen, die selbst ein Organ wollen, aber selbst nicht spenden wollen, könne man wenigstens den Mut verlangen, Nein zu sagen.

Eine bekannte Vertreterin der Abgeordneten, die am bisherigen Prinzip festhalten wollten, ist Annalena Baerbock von den Grünen. Für sie stehe das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen über allem. "Aus meiner Sicht verkennt die Widerspruchsregelung, dass man nicht einfach die Situation aus anderen Ländern kopieren kann", sagte Baerbock. In anderen europäischen Ländern, wo oftmals die Widerspruchsregelung aktiv ist, gelte zum Beispiel der Herztod als Todeszeitpunkt - in Deutschland nicht. Zudem sei auch das Meldesystem der Krankenhäuser in Deutschland mangelhaft. Nur 8,2 Prozent der verfügbaren Organe würden dort überhaupt gemeldet.

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