Süddeutsche Zeitung

Ökostrom-Rabatte:Bundesregierung verklagt EU

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Ist die deutsche Ökostrom-Förderung zulässig? EU-Wettbewerbskommissar Alumnia will die Rabatte für die Industrie nicht länger dulden, Wirtschaftsminister Gabriel hält nun dagegen und ruft den Europäischen Gerichtshof an.

Von Michael Bauchmüller

Im Streit um die Zulässigkeit der deutschen Ökostrom-Förderung ruft die Bundesregierung den Europäischen Gerichtshof an. Eine entsprechende Klageschrift gegen den Eröffnungsbeschluss des Beihilfeverfahrens sei eingereicht worden, bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag. Ziel sei es aber zunächst nur, die Rechtsposition des Bundes zu wahren. Die Frist für die Erhebung einer Klage wäre am Montag ausgelaufen.

Dennoch dürfte der Schritt das Verhältnis zwischen den bisherigen Verhandlungspartnern nicht unbedingt bessern: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf der einen, EU-Binnenmarktkommissar Joaquín Almunia auf der anderen Seite.

Im Dezember hatte Almunia das Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Es soll klären, ob Sonderregeln für die deutsche Industrie beim Ökostrom den Wettbewerb innerhalb der EU verzerren.

Bislang genießen etwa 2300 Unternehmen solche Rabatte. Sie sollen verhindern, dass steigende Stromkosten die Betriebe im Vergleich zu Konkurrenten im Ausland zurückwerfen. Nach Auffassung der Kommission begünstigen diese Rabatte aber mittlerweile zu viele Firmen, und dies zum Nachteil von deren Konkurrenz in anderen EU-Ländern.

Die EEG-Reform könnten kleine Betriebe nicht überleben

Obendrein hatte die Kommission auch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, als Beihilfe eingestuft. Damit würde es künftig auch unter die Beihilfe-Leitlinien der EU fallen - und die werden derzeit verschärft. Ob und wie hierzulande die Energiewende gefördert werden kann, hinge damit zunehmend von der EU ab.

Seit Wochen verhandelt Gabriel deshalb mit Almunia über die Reform des EEG, sowohl was die künftige Gestalt der Förderung angeht, als auch wegen der Rabatte für die Industrie. Schon zeichnet sich ab, dass der Kreis der begünstigten Unternehmen stark schrumpfen wird, Details sind aber noch offen.

Anfang April soll die Reform des Gesetzes das Kabinett passieren, und nicht nur deshalb drängt die Zeit. Stimmt Brüssel der Neuregelung der Rabatte nicht rechtzeitig zu, müssten selbst besonders energieintensive Industrien für das nächste Jahr massiv steigende Stromkosten einkalkulieren.

Nicht alle Betriebe würden das überleben, und die Klage hülfe ihnen da kaum noch. Denn sollte der Bund recht bekommen, dann frühestens in ein paar Jahren.

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SZ vom 01.03.2014
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