Oberster Bundesrichter John Roberts:Keine Lust auf Theater am Supreme Court
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John Roberts war als Oberster Bundesrichter die Hoffnung der konservativen Ideologen in den USA. Doch offensichtlich hat er wenig Interesse, von ihnen instrumentalisiert zu werden.
Von Hubert Wetzel
Vielleicht mag es John Roberts einfach nicht, wenn sein Gericht als Kulisse für politisches Theater missbraucht wird. Denn nichts anderes war die Klage gegen die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama, die der Oberste Gerichtshof in Washington am Donnerstag abschmetterte: Ein paar konservative Anwälte hatten das Reformgesetz geflöht und in einer Passage, die sich mit staatlichen Subventionen für arme Krankenversicherte befasst, eine unklare Formulierung gefunden. Daraufhin hatten die Advokaten, die Obamas Reform für sozialistisches Teufelszeug halten, sich Kläger gesucht und waren vor das US-Verfassungsgericht gezogen. Was auf legislativem Wege unmöglich war - die verhasste, als "Obamacare" verhöhnte Reform zu kippen -, das sollten die neun Richter erledigen.
Doch John Glover Roberts jr. wollte da nicht mitmachen. Der Vorsitzende des Gerichts, der Chief Justice, urteilte gemeinsam mit fünf Kollegen, dass die Subventionen verfassungsgemäß seien. Die Kläger ließ er wissen, dass er ihre Argumente für Ideologie hielt. So half er, einen der Stützpfeiler der Gesundheitsreform zu retten - und damit das politische Erbe Obamas, das zum Gutteil darin besteht, in Amerika eine allgemeine, bezahlbare Krankenversicherung eingeführt zu haben.
Dabei sind Obama und Roberts keineswegs natürliche Verbündete. Ihre Zusammenarbeit begann holprig: Bei Obamas erster Vereidigung im Januar 2009 unterbrach der junge Präsident den Richter und brachte diesen zum Stottern. Obama musste den Eid später noch einmal ablegen. Zwar sind beide Männer Juristen und Harvard-Absolventen. Doch politisch haben sie wenig gemeinsam. Während Obama ein US-Linker ist, zumal in gesellschaftspolitischen und sozialen Fragen, gilt Roberts als dezidierter Konservativer. Als Bezirksrichter in Washington wies er die Klage einer Zwölfjährigen ab, die von der Polizei gefesselt abgeführt worden war, weil sie in der U-Bahn Pommes frites gegessen hatte. Eine Pommes frites. Das sei bedauerlich, aber in der U-Bahn dürfe man eben nicht essen, so Richter Roberts.
In den USA ist die politische Haltung der höchsten Richter wichtig: Nicht selten muss der Supreme Court in heiklen politischen Streitfragen entscheiden - das Gericht spricht Recht, macht aber Politik. Beide Parteien versuchen daher, freie Richterplätze mit ihren Leuten zu besetzen und so eine Mehrheit unter den Richtern zu bekommen. Roberts wurde 2005 vom republikanischen Präsident George W. Bush für den Gerichtshof nominiert.
In den meisten Fällen hat Roberts, der im Januar 60 Jahre alt wurde und sein Amt bis zu seinem Lebensende ausüben darf, die von den Rechten in ihn gesetzten Hoffnungen durchaus erfüllt. Immer wieder votierte er mit den anderen konservativen Richtern und düpierte den linken Flügel des Gerichts. Unter Roberts' Ägide wurden die Regeln für Wahlspenden ebenso gelockert wie die Waffengesetze; er stimmte dafür, jenes historische Gesetz zu entkernen, das einst den Schwarzen im Süden das volle Wahlrecht garantierte, und am Freitag gehörte Roberts zu den vier Richtern, die sich gegen die Legalisierung der Homo-Ehe stemmten - auch wenn die Mehrheit dafür stimmte. Wenn also Roberts eines nicht ist, dann ein Konservativer, der auf der Richterbank plötzlich sein liberales Gewissen entdeckt hat.
Die rechten Politiker, die nun über Roberts' angeblichen Obamacare-Verrat zetern, hätten freilich gewarnt sein können. Schon 2012 hatte der Chief Justice Obamas Gesundheitsreform mit seiner Stimme gerettet, als er entschied, dass der Staat eine Versicherungspflicht festschreiben dürfe. Was Roberts beim Thema Gesundheitspolitik so ungewöhnlich liberal urteilen lässt, darüber kann man nur spekulieren. Sicher ist, dass der zweifache Vater um die Vorteile einer guten Krankenversicherung weiß: In den vergangenen Jahren hatte er zwei epileptische Anfälle, bei denen rasche medizinische Hilfe notwendig war.