Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:NSU-Richter nimmt Zschäpes Gutachter auseinander

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Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Er lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. Auch nicht, als sich Verteidiger Wolfgang Heer und Richter Manfred Götzl in ein lautstarkes Wortgefecht darüber verstricken, wer wen nicht ausreden lässt.

Heer: "Sie fallen mir seit vier Jahren ins Wort!" Götzl: "Sie müssen nicht unverschämt werden, mir geht es um eine sachliche Atmosphäre!" Heer: "Warum schreien Sie? Lassen Sie doch die Gefühlsausbrüche. Gewöhnen Sie sich doch mal Höflichkeit an." "Das ist eine Unverschämtheit! Ich bin höflich." "Das sagen Sie."

Götzl haut zwischendurch mit der Faust auf den Richtertisch. Professor Pedro Faustmann aber wartet einfach geduldig ab. Der Psychiater muss sich an diesem Tag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München den Fragen des Richters stellen. Und Götzl hat eine Menge Fragen.

Zschäpes zwei Verteidigerteams haben jeweils eigene Gutachter beauftragt

Es ist die Woche der psychiatrischen Gutachter. Professor Henning Saß hat im Auftrag des Gerichts ein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstellt. Er hält Zschäpe für voll schuldfähig und weiter gefährlich.

Zschäpes zwei Verteidigerteams haben jeweils eigene Gutachter beauftragt. Professor Joachim Bauer hält Zschäpe im Auftrag der Verteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert wegen einer Persönlichkeitsstörung für vermindert schuldfähig und sowieso für ziemlich unschuldig. Professor Faustmann wiederum hat sich im Auftrag der Verteidiger Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm intensiv mit dem Gutachten von Saß beschäftigt.

Faustmann geht es nicht um Zschäpe, nicht darum, ob die mutmaßliche NSU-Terroristin (wie Saß meint) psychisch gesund oder (wie Bauer meint) psychisch gestört ist. Nicht darum, ob sie weiter gefährlich ist (was Saß nahelegt) oder nie gefährlich war (wovon Bauer überzeugt ist). Faustmann geht es darum, ob Saß in seinem Gutachten wissenschaftlich sauber, also nachvollziehbar erklärt, wie er zu seinen Schlussfolgerungen kommt. Nach Faustmanns Überzeugung tut er es nicht.

Seite um Seite geht Richter Götzl an diesem Tag Faustmanns Gutachten durch, lässt sich einzelne Sätze, einzelne Formulierungen, einzelne Worte erklären. Götzl macht mit Faustmanns Gutachten das, was Faustmann mit Saß' Gutachten gemacht hat: Er nimmt es ernst und auseinander.

Es geht zum Beispiel um den Hang. Für Juristen ist die Beantwortung der Hang-Frage wichtig, um in die Zukunft zu schauen. Sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass Zschäpe als NSU-Terroristin mitverantwortlich ist für zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle, dann stellt sich die Frage, ob von ihr noch immer eine Gefahr ausgeht. Besteht die Notwendigkeit, Zschäpe noch über eine Haftstrafe hinaus auf unbestimmte Dauer sicher zu verwahren? Saß bejaht dies. Faustmann kritisiert nicht das Ergebnis, sondern Saß' Weg dorthin.

Professor Saß nimmt in seinem Gutachten Bezug auf Hangkriterien, die er selbst mit einem Kollegen entwickelt hat. Ein Kriterium nennt sich "Psychopathy". Saß nennt in seinem Gutachten drei psychopathische Persönlichkeitsmerkmale: das Fehlen von Reue, das Fehlen von Schuldgefühlen und das Fehlen von Scham. Sie entstammen laut Faustmann einer Psychopathie-Checkliste, die der kanadische Psychologe Robert Hare entwickelt hat.

Die Checkliste sei gar nicht auf Frauen anwendbar, sagt Faustmann

Faustmanns Kritik ist komplex. Saß sage nicht, welche der mittlerweile mindestens drei Versionen dieser Liste er meint. Und selbst wenn Saß dies täte, könne er sich aus Hares Checkliste nicht einfach drei Merkmale herauspicken und alle anderen außer Acht lassen. Wenn Saß sich auf die Checkliste bezieht, dann müsse er auch die gesamte Liste abarbeiten, so Faustmann.

In Zschäpes Fall genüge aber selbst dies nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen, sagt Faustmann. Denn die Checkliste sei gar nicht auf Frauen anwendbar, da sie für Männer entwickelt ist. Faustmann: "Wenn ich ein Testverfahren mit zehn Merkmalen habe, das zur Bewertung von Apfelsorten entwickelt worden ist, kann ich nicht drei Merkmale herausnehmen und eine Birne beurteilen."

Dass er Äpfel mit Birnen vergleicht, hört Saß vermutlich nicht so gern. Ob er Fragen an Faustmann habe, fragt ihn der Richter. Nein, Fragen hat Saß nicht. Aber eine Stellungnahme hat er vorbereitet, die er gern verlesen möchte. Doch Götzl gibt Saß an diesem Tag nicht die Chance, sich zu verteidigen. Vielleicht am Donnerstag. Faustmann wird es dann allerdings wohl nicht hören. Er hat seinen Auftrag an diesem Tag erledigt.

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