Süddeutsche Zeitung

NetzDG:Wer im Netz beleidigt wird, soll sich leichter wehren können

Lesezeit: 2 min

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung möchte die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken stärken. An diesem Mittwoch will das Kabinett deshalb ein Gesetz zur Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschließen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), aus ihrem Ressort stammt der Gesetzentwurf, strebt damit vor allem drei Ziele an. "Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach und unkompliziert anzuzeigen", sagt Lambrecht. Deshalb werde klargestellt, dass die dafür vorgesehenen Meldewege "für jeden mühelos auffindbar und leicht zu bedienen" sein müssen.

Außerdem werde "die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen" gegenüber den sozialen Netzwerken erleichtert: Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen wolle, solle "die hierfür erforderlichen Daten deutlich leichter herausverlangen können als bisher", sagt Lambrecht. Zudem wolle die Bundesregierung den Schutz vor unberechtigten Löschungen verbessern. Betroffene dürften deshalb "künftig verlangen, dass die Entscheidung über die Löschung ihres Beitrags überprüft und begründet wird".

Die Bundesregierung reagiert damit auf Erfahrungen mit dem 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das häufig auch Facebook-Gesetz genannt wird. In dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Weiterentwicklung des NetzDG heißt es, "die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet" sei "von unveränderter Aktualität". Die Bürger dürften erwarten, dass auch im Internet "strafbare Angriffe wie Volksverhetzungen oder Bedrohungen nicht tatenlos hinzunehmen sind". Das NetzDG habe sich zwar "grundsätzlich bewährt". Die "bisherigen Praxiserfahrungen" zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten".

Ein Umweg über das Impressum wird nicht mehr hingenommen

Wenn ein eigener Beitrag in einem sozialen Netzwerk gelöscht wird oder ein als rechtswidrig gemeldeter fremder Beitrag nicht gelöscht wird, können Nutzer deshalb künftig vom sozialen Netzwerk eine Überprüfung dieser Entscheidung verlangen. Das Ergebnis dieser Überprüfung muss das soziale Netzwerk gegenüber dem Nutzer individuell begründen.

Außerdem soll das Übermitteln von Beschwerden vereinfacht werden. Bisher sind häufig komplizierte Klickwege nötig, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Das will die Bundesregierung nicht mehr hinnehmen. Deshalb wird in dem Gesetz klargestellt, dass die Meldewege künftig leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sein müssen - und zwar direkt von dem Beitrag aus, der dem sozialen Netzwerk als rechtswidrig gemeldet werden soll. Ein Meldeweg, der zum Beispiel nur über das Impressum auffindbar ist, wird künftig also nicht mehr hingenommen.

Mit dem neuen Gesetz sollen zudem unparteiische Schlichtungsstellen ermöglicht werden. Mithilfe derartiger privater Stellen könnten Konflikte zwischen Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beigelegt werden. In der Begründung des Gesetzes heißt es, derartige Schlichtungsstellen dürften den Beteiligten "keine verbindliche Lösung der Streitigkeit auferlegen oder deren gerichtlichen Rechtsschutz einschränken". Die Schlichtung solle "ein einfaches und niederschwelliges Angebot an die Beteiligten darstellen, welches diese mit geringem Aufwand nutzen können sollen". Nach Ansicht des Justizministeriums können Streitigkeiten mithilfe solcher Schlichtungsstellen häufig schneller und für die Beteiligten kostengünstiger ausgeräumt werden.

Das neue Gesetz sieht auch zusätzliche Anforderungen an die Transparenzberichte vor, die die Anbieter sozialer Netzwerke vorlegen müssen. "Wichtige Fragen, deren Beantwortung von Interesse für die breite Öffentlichkeit ist", würden in den Berichten "bislang ausgespart", heißt es in der Gesetzesbegründung. Das soll sich ändern. Künftig sollen die Netzwerke deshalb auch Auskunft darüber geben, inwiefern automatisierte Verfahren zum Auffinden und Löschen rechtswidriger Inhalte genutzt werden - und wie viele gelöschte Inhalte nach Beschwerden und erneuter Prüfung wieder eingestellt wurden. Außerdem müssen die sozialen Netzwerke künftig mitteilen, ob und inwiefern sie unabhängigen Forschungseinrichtungen Zugang zu anonymisierten Daten gewähren. Mit diesen Daten könnte zum Beispiel ermittelt werden, welche Personengruppen besonders häufig das Objekt rechtswidriger Inhalte im Netz sind.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4863349
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.04.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.