Süddeutsche Zeitung

Familienrecht:Buschmann will mehr Freiheit im Namensrecht

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Künftig sollen gemeinsame Doppelnamen erlaubt sein, mit oder ohne Bindestrich. Tritt der Gesetzentwurf des Justizministers in Kraft, wird das auch für die Kinder unverheirateter Paare gelten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Dienstag in Berlin den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts veröffentlicht. Die Wahl von Ehe- und Geburtsnamen soll vereinfacht werden und mehr Möglichkeiten zulassen. Kernstück des Entwurfs ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Künftig sollen dem Entwurf zufolge Ehepartner beide Namen als Doppelnamen und gemeinsamen Ehenamen bestimmen können. Diesen können dann auch ihre Kinder bekommen.

Bisher kann nur eine oder einer der beiden Eheleute den eigenen Namen dem gemeinsamen Ehenamen hinzufügen. Kinder erhalten grundsätzlich keine Doppelnamen. Buschmanns Entwurf sieht nun vor, dass die Kinder verheirateter sowie unverheirateter Paare die Namen beider Eltern als Doppelnamen tragen können. Der Justizminister sagte, es gehe um "mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht". Echte Doppelnamen entsprächen dem Wunsch vieler Paare.

Alles erlaubt: Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz

Herr Schmitz und Frau Koppe könnten nach der Eheschließung dann beispielsweise beide Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz oder Koppe-Schmitz heißen. Die Möglichkeit, dass beide nur Koppe oder nur Schmitz heißen, bleibt ebenso bestehen wie die Variante, dass jeder seinen Nachnamen behält und kein gemeinsamer Familienname festgelegt wird. Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen als Ehenamen, führen diesen auch die gemeinsamen Kinder.

Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll künftig auch ein nicht-verheiratetes Paar die Möglichkeit haben, dem gemeinsamen Kind einen Doppelnamen zu geben. Heißen die Eltern etwa Hoff und Binz, könnte ihre Tochter Luise, für die beide sorgeberechtigt sind, demnach mit Nachnamen Hoff-Binz, Binz-Hoff, Hoff Binz oder Binz Hoff heißen. Die herkömmliche Variante, das Kind Luise Binz oder Luise Hoff zu nennen, bleibt daneben erlaubt.

Auch Namensänderungen nach einer Scheidung würden erleichtert, wenn das Gesetz so verabschiedet wird. Das betrifft Kinder, für die nur ein Elternteil das Sorgerecht hat und die auch bei diesem leben. Nimmt etwa die Mutter ihren Geburtsnamen wieder an, wird dies auch für das Kind künftig leichter möglich sein als heute. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart.

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