Süddeutsche Zeitung

Nach den Krawallen in Köln:Wie schätzt die Polizei die Gefahr von Demos ein?

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Die Polizei prüft vor einer Demonstration, wer die Versammlung anmeldet und wer erwartet wird. Und sie schaut inzwischen auch bei Facebook nach.

Von Jannis Brühl, Köln

Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden. Schließlich steht das Recht, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln", im Grundgesetz. Versammlungen müssen lediglich angemeldet werden, mindestens 48 Stunden vor dem öffentlichen Aufruf. Sie zu verbieten, wie Politiker es für Aufmärsche rechtsextremer Hooligans fordern, ist äußerst schwierig. Die Polizei müsste einem Richter deutlich machen, dass die öffentliche Sicherheit "unmittelbar gefährdet" ist. In der Realität gibt es stattdessen Auflagen für die Veranstalter; sie hängen von der Gefahrenprognose ab.

Eine typische Auflage ist, pro festgelegter Zahl von Teilnehmern je einen Ordner stellen zu müssen. Auch kann die Route eingeschränkt werden, so dass Nazis keine Synagogen passieren. Manche Auflagen indes scheinen willkürlich zu sein: Für Demos, hinter denen Anhänger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK stehen könnten, legen die Behörden oft fest, wie viele Flaggen mit dem Porträt des Gründers Öcalan mitgeführt werden dürfen.

Informationen auch aus Facebook

Für ihre Prognose prüft die Polizei auch den Anmelder auf eine kriminelle Vergangenheit. Politische Einschätzungen kommen zudem von ihrem Staatsschutz und vom Verfassungsschutz. Wichtig für die Prognose ist, ob Gegendemos angemeldet wurden und wer dort erwartet wird: Autonome oder eher das Bürgertum? Ermittler sammeln Informationen aus der Szene mehr und mehr auch über soziale Netzwerke, wie Beiträge oder Anmeldezahlen auf Facebook.

Einsatzleiter von Landespolizeien und Bundespolizei klären regelmäßig, wer wem wann Kräfte ausleihen kann. Eskaliert die Lage stärker als gedacht, ruft die Polizei zunächst eigene Beamte aus ihrer Rufbereitschaft. Zudem können aus der nächsten Kaserne der Bundespolizei Kräfte angefordert werden. Bevor die Polizei eine Demo auflöst, muss sie versuchen, gewalttätige Demonstranten von friedlichen zu trennen. Schließlich sollen letztere nicht ihres Versammlungsrechtes beraubt werden, nur weil erstere Krawall machen.

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Quelle:
SZ vom 31.10.2014
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