Süddeutsche Zeitung

Katholische Kirche:Unfallversicherung macht Druck auf die Kirche

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Fälle sexualisierter Gewalt können als Arbeitsunfall eingestuft werden. Das macht die Berufsgenossenschaft VBG deutlich und fordert beide Kirchen auf, ihnen Taten zu melden.

Von Annette Zoch, München

Missbrauchsbetroffene in den beiden Kirchen bekommen Unterstützung von unerwarteter Seite: Einer der größten Unfallversicherer Deutschlands, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), hat die katholische und die evangelische Kirche brieflich aufgefordert, ihr Fälle von sexuellem Missbrauch zu melden. Denn laut Sozialgesetzbuch VII seien nicht nur Angestellte der Kirchen, sondern auch Personen, die für eine der Kirchen ehrenamtlich tätig sind, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Missbrauch könnte dann versicherungsrechtlich als Arbeitsunfall gewertet werden. Konkret hieße das, dass die Betroffenen eine Verletztenrente erhalten könnten oder dass Therapien bezahlt werden.

"Auch Fälle sexuellen Missbrauchs können Versicherungsfälle sein und daher besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gegenüber der VBG", heißt es in dem Brief an den Bischofskonferenz-Vorsitzenden Georg Bätzing, der auch der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Zeit Online hatte darüber zuerst berichtet. Ein Versicherungsfall könne zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Tat unter Anwendung von Gewalt geschehen sei oder unter Ausnutzung einer herausgehobenen Stellung des Täters innerhalb der Religionsgemeinschaft.

Dies gelte besonders bei Taten gegenüber Kindern, die als Ministrant oder Ministrantin aufgrund ihres Alters und der Hierarchie in der Kirche in einer besonderen Abhängigkeit gegenüber den Tätern standen. Bekannte und neu ans Licht kommende Fälle sollten deshalb "schnellstmöglich gemeldet werden". Obwohl in Gutachten von einigen Tausend Fällen die Rede sei, seien der VBG seitens der Kirchen bislang kaum Fälle angezeigt worden.

"Meilenstein" für mehr Rechtssicherheit

Auch Missbrauchstaten in kirchlichen Einrichtungen wie der Pfadfinderschaft Sankt Georg könnten unter diesen Umständen möglicherweise als Arbeitsunfälle gewertet werden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) teilte mit, sie stehe mit der VGB in Kontakt. Von der Deutschen Bischofskonferenz hieß es, der Brief werde "einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, die noch andauert".

Die Trierer Missbrauchsinitiative MissBiT und die Betroffeneninitative Ost begrüßten das Schreiben als "wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für Betroffene": Bei Arbeitsunfällen bestehe eine gesetzliche Pflicht, diese zu melden - die Kirchen könnten sich dem also nicht straffrei entziehen. Und: "Über die Einstufung als Arbeitsunfall entscheidet die gesetzliche Unfallversicherung als Instanz, die von der Kirche unabhängig ist und einzig dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Sonderregelungen des katholischen Kirchenrechts finden hierfür keine Anwendung." Eine Anerkennung des Missbrauchs als Arbeitsunfall ziehe außerdem eine gesetzliche Leistungspflicht nach sich, die die Rechtsstellung der Betroffenen erheblich verbessere, so die Sprecher der beiden Initiativen, Hermann Schell und Ellen Adler.

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