Süddeutsche Zeitung

Interview am Morgen: Migration:"Ein gesundes Maß an Realpolitik"

Lesezeit: 4 min

Was taugen die neuen Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des europäischen Asylsystems? Der Migrationsexperte Daniel Thym sieht richtige Ansätze - und manche Probleme.

Interview von Thomas Kirchner

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihre Vorschläge zur Reform der europäischen Asylpolitik vorgelegt. Auf einen früheren Plan konnten sich die EU-Staaten vier Jahre lang nicht einigen. Wird jetzt die Wende gelingen? Ein Gespräch mit dem Konstanzer Europa- und Völkerrechtler Daniel Thym, stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrats für Migration und einer der führenden deutschen Experten.

Herr Thym, was sagen Sie zu dem Brüsseler Vorschlag? Daumen hoch oder runter?

Daniel Thym: Als Schulnote würde ich eine Zwei minus erteilen. Das hat die Kommission ganz gut gemacht, wenn man die Umstände bedenkt. Aber es bleiben auch viele Fragen offen, und manchmal tut die Behörde so, als wäre alles neuer und revolutionärer, als es ist.

Glauben Sie, dass der Plan eine bessere Chance hat als die Version von 2016?

Ja. Das zentrale Hindernis 2016 war die Verpflichtung für alle Mitgliedstaaten, Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist jetzt dezidiert anders. Es gibt noch eine Pflicht, solidarisch zu sein, aber das heißt nicht mehr automatisch, dass man Asylbewerber aufnimmt, sondern man kann auch bei der Rückkehr in die Herkunftsländer helfen. Das ist ein gesundes Maß an Realpolitik, deshalb sind die Aussichten jetzt wohl besser.

Dafür liegt der Fokus nun stärker auf Abschreckung und Rückführung, ganz im Sinne der migrationsskeptischen Staaten.

Richtig, aber die Beschreibung trifft schon auf die europäische Migrationspolitik der letzten Jahre zu. Das zeigt sich etwa in der intensiven Kooperation mit Nachbarstaaten, damit von vornherein weniger Menschen nach Europa kommen. Man arbeitet nicht nur mit der Türkei, sondern auch mit Libyen und anderen nordafrikanischen Staaten zusammen. Das wird jetzt noch mal forciert.

Wie würden Sie den Ansatz nennen: Einsicht ins Unabänderliche?

Was die Umverteilung der Flüchtlinge betrifft, ist es schlicht Realpolitik. Was soll man anders machen? Formal könnte man es per Mehrheitsbeschluss durchsetzen, wie man es 2015 ja auch getan hat, aber wenn sich die Staaten weigern, fehlen der EU die Mittel, das zu erzwingen. Alles andere, wie die forcierte Abschreckung, wird man je nach politischem Standpunkt unterschiedlich bewerten.

Gehen wir ins Detail: Wie hat man sich künftig die Ankunft eines Migranten ohne Eintrittserlaubnis auf einer griechischen Insel vorzustellen?

Nicht viel anders als bisher. Die Person stellt einen Asylantrag, nur soll es jetzt schneller laufen. Eine Entscheidung bei jenen, die keinen Schutzanspruch haben, soll normalerweise binnen zwölf Wochen gefällt werden, einschließlich Rechtsschutz. Bisher dauert es Jahre in Griechenland. Wie sich das ändern soll, bleibt ein bisschen das Geheimnis der Kommission.

Die Kommission sagt, "Dublin" sei tot. Stimmt das?

Dublin lebt weiter, wenn auch in mutierter Form. Nehmen Sie das berühmte Kriterium, wonach im Zweifel jenes Land das Verfahren übernimmt, in dem der Migrant zuerst europäischen Boden betritt. Das gibt es weiterhin, nur in einer anderen Verordnung.

Hinzu kommt das neue Pre-Screening, eine Vor-Überprüfung.

Das ist eine an sich sinnvolle Prüfung weniger Punkte: Identität, Gesundheit und Sicherheit. Die Frage ist, ob es funktioniert. Man schaut zwar in Datenbanken, aber was, wenn die Identität nicht binnen fünf Tagen festgestellt werden kann?

An die Vorprüfung könnte sich, wenn eine negative Asylentscheidung absehbar ist oder falsche Angaben gemacht wurden, ein Grenzverfahren anschließen, eine Art beschleunigtes Asylverfahren. So lange befänden sich die Migranten rechtlich noch nicht in der EU. Ist das wie beim Flughafenverfahren?

Das lässt sich vergleichen. Sie sind formal nicht eingereist, tatsächlich und rechtlich sind sie aber auf europäischem Territorium, und es gelten die EU-Regeln einschließlich der Grundrechte. Die Personen sind also nicht rechtsfrei gestellt. Die neuen Vorschläge laufen eher auf eine Mischung aus Flughafenverfahren und den bayerischen Ankerzentren hinaus. Dabei ist das in praktischer Hinsicht entscheidend, und auch für die politische Bewertung, denn Ankerzentren sind offen, während die Personen im Flughafenverfahren den Terminal nicht verlassen können. Die Kommission legt sich nicht fest, ob sie das eine oder das andere vorzieht. Geschlossene Zentren an den Außengrenzen hat sie so nicht vorgeschlagen.

Der Rechtsschutz wäre in nationaler Regie?

Ja, und auch das Pre-Screening und die Grenzverfahren blieben nationale Verfahren. Da wird jetzt viel Schnelligkeit versprochen und es gibt neue Fristen, aber letztlich bleibt alles national.

Hinzu kämen die normalen nationalen Asylverfahren.

Genau. Und an den Außengrenzen gibt es eben schnellere Verfahren. Wie jetzt übrigens auch schon.

Viele Migranten werden sich ihrer Rückführung widersetzen und die Lager zum Teil zu Abschiebegefängnissen. Dort wird es viel Frust, Gewalt und hässliche Bilder geben. Kann das gutgehen?

Das ist die Gretchenfrage. Entscheidend wird sein, ob diese Grenzverfahren wirklich schnell abgeschlossen werden und ob die Betreffenden danach auch wirklich zurückgeführt werden können. Das schaffen die Mitgliedstaaten ja bisher nicht, auch Deutschland nicht. Misslingt das, kommt es zu einem Rückstau und Problemen.

Einen Rückstau gibt es doch schon dadurch, dass viele nicht abgeschoben werden können, weil es keine Rücknahme-Abkommen mit den Herkunftsländern gibt.

Formal braucht man kein Abkommen dazu, eigentlich müssen die Länder die Migranten zurücknehmen. Und ein Rücknahme-Abkommen garantiert auch nicht die Rücknahme. Entscheidend ist, ob die Kooperation mit diesen Ländern funktionieren wird.

Was die Verteilung betrifft, sollen sich aufnahmeunwillige Staaten durch eine "Rücknahme-Patenschaft" freikaufen können. Sie müssen sich also, statt selber aufzunehmen, um die Rückführung einer entsprechenden Zahl von Menschen kümmern. So will man Länder wie Ungarn und Polen an Bord holen.

Eigentlich ein schlauer Schachzug der Kommission. Denn wenn den Ländern die Rückführung nach acht Monaten noch nicht gelungen ist, und das wird oft geschehen, müssen sie diese Personen übernehmen. Und sie haben es dann nicht mit anerkannten Flüchtlingen zu tun, die wahrscheinlich besser integrierbar wären, sondern mit abgelehnten Asylbewerbern.

Was passiert mit jenen, die trotz allem nach Deutschland weiterwandern und nicht in diesen Lagern bleiben? Denn die Lager sind ja nicht notwendigerweise geschlossen.

Sekundärmigration wird es weiterhin geben. In Deutschland können die Leute dann zwar einen Antrag stellen. Wenn aber kein anderes Zuständigkeitskriterium greift, wenn sie etwa keine Familie in Deutschland haben, können sie wie bisher in den zuständigen Mitgliedstaat abgeschoben werden und erhalten solange weniger Sozialleistungen. Allerdings gilt das nur für einen Übergangszeitraum. Wenn es Deutschland nicht binnen sechs Monaten schafft, eine Person in das zuständige Land zurückzuführen, gibt es in Deutschland ein reguläres Asylverfahren. Das wollten die Mitgliedstaaten eigentlich abschaffen, aber die Kommission will es beibehalten.

Ist das "die Abschaffung eines fairen Asylverfahrens", wie Pro Asyl meint?

Nein, weil viele Dinge einfach nicht so streng sind, wie teilweise gesagt wird.

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