Süddeutsche Zeitung

Luftangriff bei Kundus:Guttenberg in Erklärungsnot

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Ein Bericht des Roten Kreuzes bringt Verteidigungsminister Guttenberg weiter in Bedrängnis. Obwohl die Hilfsorganisation den Angriff auf zwei Tanklaster bei Kundus als völkerrechtswidrig eingestuft hatte, verteidigte Guttenberg den Angriff als "militärisch angemessen".

Peter Blechschmidt

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kommt wegen des Luftschlags von Kundus in Erklärungsnot. Als Guttenberg am 6.November auf einer Pressekonferenz die Bombardierung zweier Tanklaster mit mehr als 100 Toten vehement verteidigte, lag ihm bereits ein Bericht des Roten Kreuzes vor, in dem der Angriff als "völkerrechtswidrig" eingestuft wird. Trotzdem bezeichnete der Minister die Attacke als unvermeidlich und "in jedem Fall angemessen". Inzwischen hat der diese Aussagen revidiert.

Guttenbergs Sprecher Steffen Moritz bestätigte am Mittwoch, dass der Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) dem Minister am 6. November vorgelegen habe. Guttenberg habe sich in seiner Pressekonferenz ausdrücklich darauf bezogen, dass es auch nach diesem Bericht zivile Opfer gegeben habe. Guttenberg hatte darauf verwiesen, dass in dem Untersuchungsbericht der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe Isaf zu dem Vorfall von stark differierenden Opferzahlen die Rede sei.

Trotzdem komme er persönlich zu dem Schluss, dass es zivile Opfer gegeben habe. Zur Frage, ob mit dem Angriff das Völkerrecht verletzt worden sei, äußerte sich der Minister nicht. In einem am selben Tag freigegebenen Interview mit der Süddeutschen Zeitung hatte Guttenberg betont, dass der Angriff "mandats- und völkerrechtlich" legitimiert gewesen sei. "Nach unserer Einschätzung war das klar der Fall", sagte Guttenberg.

Allerdings kommt nach Informationen des Magazins Stern das IKRK, das den Luftschlag eigenständig untersucht hat, zu dem Ergebnis, dass der von einem deutschen Oberst angeordnete Angriff nicht "im Einklang mit dem internationalen Völkerrecht" gestanden habe. Dafür habe es bei dem Bombardement zu viele zivile Tote gegeben. Im Anhang des Berichts seien die Namen von 74 toten Zivilisten aufgeführt, unter ihnen auch Kinder. Ein Sprecher des IKRK bestätigte, dass der Bericht am 5. November dem deutschen Regionalkommandeur in Nord-Afghanistan übergeben worden sei. Zu Einzelheiten des vertraulichen Berichtes wollte er sich nicht äußern.

Ob der Angriff möglicherweise einen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht darstellt, prüft zurzeit auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Falls sie dies bejahen sollte, müsste sie Ermittlungen gegen den deutschen Oberst aufnehmen. Das Verteidigungsministerium verwies am Mittwoch darauf, dass die Nato offensichtlich nicht von einem solchen Verstoß ausgehe. Andernfalls hätte das Isaf-Untersuchungsteam seine Ermittlungen einstellen müssen. Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal hatte verfügt, die Untersuchung müsse beendet werden, wenn es Beweise für eine Verletzung des Kriegsrechts gebe. In diesem Fall müsse die Angelegenheit dem entsprechenden Truppenstellerland übergeben werden.

Der neue Hinweis auf den IKRK-Bericht offenbart eine weitere Widersprüchlichkeit. Zwar hatte Guttenberg schon am 6. November den IKRK-Bericht erwähnt. In der Zeit danach hatte er jedoch, zuletzt in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", stets betont, er habe seine Einschätzung von der Angemessenheit des Luftschlags aufgrund nur eines Berichtes abgegeben - "und zwar des einzigen Berichtes, der mir vorlag". Dies sei der Isaf-Bericht gewesen. Bundeswehr-interne Berichte, die ebenfalls von zivilen Opfern und von Verstößen gegen die Einsatzregeln sprechen, will Guttenberg erst Ende November zur Kenntnis bekommen haben. Weil ihm diese Berichte vorenthalten worden waren, hatte Guttenberg Staatssekretär Peter Wichert und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan entlassen.

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Quelle:
SZ vom 9. Dezember 2009/segi
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