Süddeutsche Zeitung

Aktivisten gegen Bundesregierung:Der Klimawandel kommt vors Verfassungsgericht

Lesezeit: 3 min

Von Clara Lipkowski, Berlin

Um mehr Klimaschutz zu erzwingen, haben Aktivisten und Umweltverbände Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vertreter der Bewegung Fridays for Future, unter ihnen Luisa Neubauer, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch und der Bund für Naturschutz (BUND), beziehen sich auf das Klimaschutzgesetz, das am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Dieses sei unzureichend und verletze daher das Grundgesetz, argumentieren sie.

Die Gruppe pocht auf mehrere Rechte im Grundgesetz: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Berufsfreiheit und Eigentum - und auf Artikel 1, der die Menschenwürde schützt. Die Regierung habe die Pflicht, den Bürgern diese Rechte zu garantieren, tue es aber nicht, weil sie beim Klimaschutz viel zu wenig leiste, lautet der zentrale Vorwurf. Dadurch und durch die drastischen Auswirkungen des weltweiten Temperaturanstiegs werde der künftige Lebensraum heutiger Jugendlicher gefährdet.

Insgesamt laufen in Kürze drei neue Klagen. Der Berliner Anwalt Remo Klinger hatte am Dienstag die sogenannte Kinderklage von zehn Kindern und Jugendlichen aus Deutschland in Karlsruhe eingereicht. Einen Tag zuvor hatte er bereits für 15 Beschwerdeführer aus Nepal und Bangladesch geklagt. Grundrechte wie das Recht auf Leben und Unversehrtheit sind auch Menschenrechte, diese sehen die Kläger verletzt. Denn anders als bei den Jugendlichen in Deutschland, die im Grunde auf ein Recht auf Zukunft klagen, argumentiert die Anwältin Yi Yi Prue aus Bangladesch, dass die negativen Folgen des Klimawandels schon jetzt in ihrem Heimatland sichtbar seien.

Durch Monsunregen und Erdrutsche seien bereits zahlreiche Angehörige ihres indigenen Volks der Marma ums Leben gekommen. Die Industriestaaten seien in der Pflicht, sich effektiver gegen den Klimawandel einzusetzen, um zerstörerische Entwicklungen wie diese aufzuhalten, sagte sie am Mittwoch. Die dritte Beschwerde reicht die Hamburger Anwältin Roda Verheyen in den kommenden Tagen ein. Sie vertritt unter anderem Luisa Neubauer. Die Aktivistin von Fridays for Future sagte am Mittwoch: "Diese Klage ist ein logischer Zusatz zu dem, was im letzten Jahr auf den Straßen Deutschlands passiert ist." Sie sei überzeugt, dass das Nichthandeln der Bundesregierung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Neubauer klagt mit weiteren Jugendlichen, die ihre Zukunft durch die Regierung gefährdet sehen. So erläuterte Sophie Backsen, dass der landwirtschaftliche Hof ihrer Eltern auf der Nordseeinsel Pellworm bereits jetzt Ernteeinbußen wegen besonders heißer Sommer und Überschwemmungen hinnehmen müsse. Ob sie einmal den Hof übernehmen könne, wenn die Wetterlage immer extremer würde, sei unklar. In diesem Kontext verweisen die Kläger auch auf das Recht auf Berufsfreiheit, das verletzt werde. Die Klagen sollen mit einer Beschwerde zusammengeführt werden, die bereits seit 2018 beim Verfassungsgericht liegt. Diese hatten der Solarenergie-Förderverein Deutschland, der BUND und verschiedene Einzelkläger eingereicht. Zu dieser Klage haben Bundesministerien nach mehrmaligen Fristverlängerungen offenbar nun Stellung genommen. Die neuerlichen Klagen müssen jedoch zunächst vom Verfassungsgericht förmlich angenommen werden.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein Tempolimit und ein Verbot des Einbaus neuer Ölheizungen

Immer öfter bedienen sich Klimaaktivisten des Rechtswegs. Die Deutsche Umwelthilfe verklagte etliche Städte und erreichte so Dieselfahrverbote. Im Namen eines peruanischen Bauern läuft derzeit ein Verfahren am Oberlandesgericht Hamm gegen den Energiekonzern RWE, ebenfalls begleitet von Anwältin Verheyen.

In Berlin zeigten sich die Kläger optimistisch, dass das Verfassungsgericht die Klage annimmt, weil sie sich anders als frühere Klagen an einem konkreten Gesetz orientiere. Eine frühere Klage am Berliner Verwaltungsgericht hingegen war mit der Begründung abgewiesen worden, die Regierung müsse sich nicht an selbst gesteckte Ziele halten. Damals gab es noch kein verbindliches Klimagesetz, sondern lediglich politische Absichtserklärungen.

Die Regierung hat sich mit dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. In Deutschland soll dafür unter anderem bis 2030 der Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringert werden. Rechtsanwalt Klinger rechnete vor, dass die Regierung schlecht geplant habe: Das CO₂-Budget, das Deutschland zur Verfügung steht, um die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen, sei bereits 2025 voll erschöpft. Was dann passiere, sei völlig unklar, kritisierte er.

Die DUH nannte am Mittwoch Maßnahmen, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. "Schnell umsetzbar" sei ein Tempolimit für Deutschland, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch, 120 Stundenkilometer auf der Autobahn und 80 km/h außerorts. Drei Millionen Tonnen CO₂ könnten mit dem niederländischen Modell eingespart werden. Dort ist tagsüber eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Die DUH fordert außerdem ein sofortiges Verbot für den Einbau neuer Ölheizungen, einen Einbaustopp neuer Gasheizungen ab 2025, die Umsetzung einer Mehrwegquote für Getränkeverpackungen und vor allem, erneuerbare Energien und besonders die Windenergie konsequenter auszubauen.

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Quelle:
SZ vom 16.01.2020
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