Israel:Netanjahu will strittigsten Teil der Justizreform fallenlassen
Die rechte israelische Regierung wollte es dem Parlament ermöglichen, Urteile des Obersten Gerichtshofs aufzuheben. Wie die neue Version aussehen soll, lässt der Premier aber offen.
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat angekündigt, den umstrittensten Teil der geplanten Justizreform fallenzulassen. Dieser hätte es dem Parlament ermöglicht, Urteile des Obersten Gerichtshofs aufzuheben. Netanjahu sagte dem Wall Street Journal, er werde auch ein weiteres umstrittenes Element der Reform überarbeiten, das der Regierungskoalition mehr Macht bei der Ernennung von Richtern gegeben hätte. Wie die neue Version aussehen werde, ließ der konservative Politiker, der eine in Teilen rechtsradikale Regierung führt, aber offen.
"Ich achte auf den öffentlichen Puls und darauf, was meiner Meinung nach dabei standhalten wird", sagte Netanjahu. Seit Monaten protestieren immer wieder Zehntausende gegen die geplante Justizreform. Im Zuge der Massenproteste und der Androhung umfangreicher Streiks hatte die israelische Regierung Ende März ihre Pläne verschoben. In der vergangenen Woche nahmen die Abgeordneten die Debatte über den Gesetzentwurf wieder auf, der die Befugnisse des Obersten Gerichtshofs einschränken würde.
Die Reform soll der Regierung die Kontrolle über die Ernennung von Richtern am Obersten Gerichtshof geben. Zudem hätte sie die Möglichkeit, Gerichtsurteile auf der Grundlage einer einfachen parlamentarischen Mehrheit außer Kraft zu setzen.
Kritiker sehen die Unabhängigkeit der Justiz und damit die Demokratie in Israel in Gefahr. Sie sehen darin zudem einen Versuch Netanjahus, der wegen Bestechungsvorwürfen vor Gericht steht, die Unabhängigkeit des Gerichts einzuschränken. Die geplanten Änderungen weckten auch im Westen Besorgnis über die demokratische Verfasstheit Israels und verschreckten Investoren. Die Regierung erklärte, die Reform sei notwendig, um Richter zu zügeln und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der gewählten Regierung und der Justiz herzustellen.