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Internationaler Strafgerichtshof:Russland zieht sich vom Weltstrafgericht zurück

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Russland widerruft seine Zustimmung zum Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag und zieht seine Unterschrift unter dessen Gründungsstatut zurück. Das russische Außenministerium teilte am Mittwoch mit, dies geschehe auf Anordnung von Präsident Wladimir Putin.

Offiziell begründete Russland den Rückzug mit den Vorermittlungen des Gerichtshofs zum russisch-georgischen Krieg um Südossetien 2008, wie die Agentur Interfax meldete. Außerdem werde der zur Verfolgung von Kriegsverbrechen eingerichtete Gerichtshof den Hoffnungen der internationalen Gemeinschaft nicht gerecht. Das Gericht sei ineffizient, verursache aber hohe Kosten.

Chefanklägerin hinterfragt Russlands Rolle in der Ukraine

Ein Grund könnte aber auch eine Einschätzung des Strafgerichtshofs zum Ukraine-Konflikt sein. Am Montag hatte die ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda gesagt, die russische Besetzung der Halbinsel Krim und die Kämpfe in der Ostukraine seit 2014 deuteten auf einen bewaffneten internationalen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hin. Trotz vieler Hinweise auf die Präsenz russischer Soldaten dementiert Moskau, dass es in der Ostukraine militärisch eingegriffen habe.

Der Gerichtshof mit Sitz in Den Haag in den Niederlanden war 1998 durch das sogenannte Römische Statut gegründet worden. Er richtet über Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das "Weltstrafgericht" ist zuständig, wenn die Delikte nicht auf nationaler Ebene geahndet werden können.

Russland hat den Vertrag zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert

Moskau hat das Rom-Statut zwar im Jahr 2000 unterschrieben, das russische Parlament hat das Statut aber nie ratifiziert. Russland war also auch bisher kein Mitglied des Weltstrafgerichts. Trotzdem ist der Rückzug der Unterschrift nicht bedeutungslos: Moskau will offenkundig ein neues Zeichen der Ablehnung setzen, da es nun auch in der Ukraine ins Visier der Ermittler geraten ist.

Damit schwächt es den ICC zusätzlich, der ohnehin gerade unter starkem Druck steht. Drei Vertragsstaaten aus Afrika haben im Oktober ihren Austritt aus dem Weltstrafgericht in die Wege geleitet. Ihr Vorwurf: Die Haager Ankläger ermittelten einseitig und würden sich lediglich auf Afrika konzentrieren, während insbesondere westliche Regierungen straflos davonkämen. Weitere afrikanische Regierungen haben angedroht, ebenfalls auszutreten.

Tatsächlich wurden bisher nur Afrikaner vor dem ICC angeklagt. Das liegt aber auch darin begründet, dass die Mehrheit der afrikanischen Staaten das Rom-Statut ratifiziert hat - im Gegensatz etwa zu den USA, China oder eben Russland. Diese Staaten lehnen eine überstaatliche Instanz ab, die gegen ihre Staatsbürger oder gar gegen Regierungsvertreter ermitteln könnte.

Auch gegen Nicht-Mitglieder wie die USA kann ermittelt werden

In bestimmten Fällen kann der ICC aber auch gegen Nicht-Mitglieder vorgehen: erstens, wenn der UN-Sicherheitsrat einen Fall an das Haager Tribunal verweist, und zweitens, wenn ein Nicht-Mitglied auf dem Territorium eines Mitgliedstaates mutmaßlich Kriegsverbrechen begangen hat. Letztere Möglichkeit haben die Haager Ermittler bei Russland angewandt, und, wie am Montag bekannt wurde, auch bei den USA. Laut Chefanklägerin Bensouda steht das Gericht kurz davor, offiziell gegen die US-Streitkräfte wegen ihres Verhaltens in Afghanistan zu ermitteln.

Diese Entscheidungen sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass der ICC seine Afrika-Schieflage korrigieren will. Womöglich kann er so weitere Austritte verhindern. Die Ablehnung durch Großmächte, das zeigt der Rückzug Moskaus, wird er damit aber eher noch verstärken.

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