Süddeutsche Zeitung

Häftlinge:Die Justiz muss Hilfe in dunkelster Zeit bieten

Der Suizid von Dschaber al-Bakr könnte eine wichtige Debatte anstoßen: Was muss der Staat für suizidgefährdete Häftlinge tun? Es gibt wirksame Maßnahmen. Man muss sie nur ergreifen.

Kommentar von Bernd Kastner

So desaströs der Suizid des Syrers Dschaber al-Bakr ist, er könnte eine wichtige Debatte anstoßen: Was muss die Justiz für suizidgefährdete Häftlinge tun? Eine Gewerkschaft von Vollzugsbediensteten fordert, Terrorverdächtige zentral in eine spezialisierte Justizvollzugsanstalt (JVA) zu sperren. Ein Stammheim für Islamisten - ob das hilft, muss man erst diskutieren. Was die Justiz dagegen sofort verbessern kann, ist der Umgang mit "normalen" suizidgefährdeten Gefangenen.

Jede Woche nehmen sich ein bis zwei Häftlinge das Leben. Seit dem Jahr 2000 sind 1200 Tote zu beklagen, die sich in der Obhut des Staates befanden. Dabei gibt es wirksame Maßnahmen, die sich schnell und ohne übermäßigen Aufwand umsetzen lassen. Die Bediensteten zu sensibilisieren für die psychischen Nöte der Insassen, ist Grundlage aller Prävention.

Zudem sollten Haftanstalten spezielle Räume bereithalten, freundlich eingerichtet, nahe am Wachtmeister-Zimmer. Das Angebot einer Telefonseelsorge ist ebenso sinnvoll wie das "Listener"-Konzept: Ein kippeliger Neuzugang bekommt einen geschulten Mitgefangenen an die Seite, einen, der zuhört.

Eine JVA muss sich um ihre Schutzbefohlenen kümmern, dass sie auch die dunkelste Zeit überleben. Diese Fürsorge muss der Staat allen Häftlingen angedeihen lassen, nicht nur jenen, von denen er sich noch Informationen erhofft.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2016
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