Süddeutsche Zeitung

Pläne der Koalition:FDP will Reform der Grundsteuer zustimmen

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Im Streit um die Reform der Grundsteuer haben die Koalitionsfraktionen und die FDP einen Durchbruch erzielt. Die FDP wird der geplanten Grundgesetzänderung am Freitag im Bundestag nun doch zustimmen.

Die Grundgesetzänderung sieht vor, dass die Bundesländer künftig abweichend vom Bundesgesetz über eine Öffnungsklausel eigene Grundsteuerregelungen einführen können. Für den Beschluss ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig - dafür braucht die Koalition die Stimmen der FDP. Die Liberalen hatten mit einer Blockade der Reform gedroht.

Das Problem war dabei weniger die Grundsteuer-Reform an sich als ihre Auswirkung auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer spielen dabei eine große Rolle. Damit die Rechnung fair ist, will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei allen Ländern die gleiche Methode anwenden - auch bei denen, die ihr eigenes Grundsteuer-System nutzen.

Im Gesetz soll zusätzliche Bürokratie ausgeschlossen werden

Die FDP befürchtete deshalb, dass viele Bundesländer mit hohem bürokratischen Aufwand doppelt rechnen müssen - und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Nun soll in dem Gesetz zusätzliche Bürokratie ausgeschlossen werden. "Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand" sei zu vermeiden, heißt es in einer Protokollerkärung. Zudem dürfe "für die Steuerpflichtigen (...) durch das Verfahren zur Normierung des Grundsteueraufkommens keine gesonderte Erklärungspflicht entstehen".

Grundsteuer wird von Hausbesitzern und Mietern gezahlt, denn sie darf über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist sie mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen. Bei der Reform drängt die Zeit: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer wegen veralteter Berechnungsgrundlagen bis Ende des Jahres neu geregelt sein.

Scholz hat vorgeschlagen, bei der Berechnung weiterhin den Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete zugrunde zu legen. Dagegen gibt es jedoch Widerstand aus einigen Ländern und auch in der Opposition. Weil dann alle Grundstücke aufwendig neu bewertet werden müssten, lehnen Länder wie Bayern das Modell ab. Die Bundesländer sollen deshalb nun eigene Regelungen entwickeln und vom Bund abweichen dürfen.

Grüne stimmen "mit ein wenig Zähneknirschen" zu

Der Finanzausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen die geplante Grundgesetzänderung. Linke und AfD stimmten dagegen. Damit kann das Vorhaben am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die für eine Grundgesetzänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ist bereits mit der Zustimmung der FDP erreicht. In der kommenden Woche muss die Reform dann noch den Bundesrat passieren.

"Wir sind sehr zufrieden mit der Einigung", sagte der FDP-Finanzexperte Florian Toncar. Es sei "die Gefahr vom Tisch", dass Grundstücke künftig zweifach bewertet werden müssen. "Die Kommunen brauchen diese Einnahmequelle", sagte der kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Stefan Schmid. Allerdings stimmten die Grünen der Reform "mit ein wenig Zähneknirschen" zu. Denn die Koalition habe nichts dagegen unternommen, dass Eigentümer die Grundsteuer auf Mieter abwälzen können. Auch die Öffnungsklausel, wonach einzelne Länder von der Bundesregelung abweichen können, sehe er kritisch.

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