Süddeutsche Zeitung

Gleichberechtigung:Gut gemeint reicht nicht

Das Paritätsgesetz muss verfassungskonform sein.

Von Jan Heidtmann

Es fällt einem schwer, das zu sagen, aber das Verfahren, das gerade vor dem brandenburgischen Verfassungsgericht läuft, ist notwendig. Man mag das deshalb kaum sagen, weil es von den Demokratieverächtern von NPD und AfD angestrengt worden ist. Und doch hilft es der Demokratie. Denn es soll klären, wie Parteien dazu gebracht werden können, Wahllisten gleichberechtigt zwischen Frauen und Männern aufzustellen.

Den beiden Rechtsparteien geht es dabei vor allem um die eigene Agenda, der NPD sogar um die schiere Existenz: Sie hat kaum Frauen in den eigenen Reihen und befürchtet deshalb, nicht ausreichend Kandidaten für die nächsten Wahlen zu finden. Das ist nebensächlich, wichtig ist aber, ein verfassungsfestes Gesetz zur Gleichberechtigung von Frauen in der Politik zu haben. Länder wie Berlin, Bremen oder Hamburg, die Ähnliches planen, schauen sehr genau auf dieses Verfahren.

In Thüringen ist das Paritätsgesetz kürzlich vor dem Verfassungsgericht gescheitert, in Brandenburg ist erst in einigen Wochen mit einem Urteil zu rechnen. Sollte es auch dort verworfen werden, trägt das vor allem eine Lehre in sich: So gut etwas gemeint ist - es muss auch gut gemacht sein. Die Idee jedenfalls, die im Paritätsgesetz steckt, ist wichtig genug, um dann einen neuen, aber besseren Anlauf zu unternehmen.

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Quelle:
SZ vom 21.08.2020
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