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GEZ-Beitrag:Länder wollen Gebühren für PCs verdreifachen

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Wer mit Computer oder Handy im Internest surft, dem drohen gewaltige Mehrkosten: Die Länder prüfen offenbar die GEZ-Gebühr voll einzufordern.

Die Ministerpräsidenten erwägen laut einem Zeitungsbericht, auch Menschen ohne Fernseher zu GEZ-Vollzahlern zu machen. Künftig könnten auch Laptops und internetfähige Mobiltelefone voll gebührenpflichtig werden, wenn deren Besitzer nicht ohnehin ein TV- und ein Radiogerät angemeldet hätten, berichtete die Welt.

Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher den verminderten GEZ-Satz von 5,76 Euro für internetfähige Mobiltelefone und Laptops. Der volle Beitrag für Fernseher liegt bei 17,98 Euro. Würde künftig auch für PC und Handy der volle Betrag fällig, entspräche dies fast einer Verdreifachung der Gebühren.

Die Ministerpräsidenten würden derzeit zwei Gebührenmodelle diskutieren, sagte Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz der Welt. Beide Modelle würden vorsehen, den ermäßigten Tarif für internetfähige Geräte abzuschaffen.

Hintergrund der Überlegungen ist die sogenannte Medienkonvergenz, also das Zusammenwachsen von einzelnen Empfangsgeräten in einem einzigen: Mit Computern oder Handys kann man kommunizieren, Radio hören - und auch fernsehen, ohne TV-Gerät.

Nach dem ersten der beiden diskutierten GEZ-Modelle wäre künftig jeder Haushalt gebührenpflichtig - egal, wie viele und welche Geräte vorhanden sind. Ob dies allerdings rechtlich zulässig ist, wird gegenwärtig geprüft. Das zweite Modell würde vorsehen, für internetfähige Geräte wie Laptops und Smartphones die gleichen Gebühren zu verlangen wie für Fernseher.

Bundesländer wollen die Überprüfer der GEZ stärken

Weiter hieß es in dem Bericht, die Ministerpräsidenten planten eine Umkehr der Beweislast: Gebührenpflichtige sollen den Nachweis erbringen müssen, dass sie keines der Geräte besitzen, wenn sie nicht zahlen wollen. Bisher musste die GEZ beweisen, dass jemand ein gebührenpflichtiges Gerät besitzt, bevor sie Geld verlangen konnte.

Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass die Rundfunkeinnahmen nicht einbrechen werden, wenn immer mehr Menschen zum PC und Handy greifen, anstatt sich ein Radio oder einen Fernseher anzuschaffen.

Noch würden die Bundesländer jedoch eine Gerichtsentscheidung abwarten müssen. Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass "multifunktionale Geräte" wie Handys oder PCs "zu vielen anderen Zwecken bereitgehalten" würden. Man könne "aus dem bloßen Besitz dieser Geräte nicht mehr automatisch auch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang" schließen. Mit anderen Worten: Die gleiche Gebühr auf Handys und PCs zu verlangen wie auf Radios sei nicht zulässig.

Der Hessische Rundfunk habe jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt. Kippt das Urteil, könnten die Ministerpräsidenten ihre neuen Pläne verwirklichen.

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