Süddeutsche Zeitung

Frauen in Saudi-Arabien:Weniger abhängig

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König Salman lockert das für Frauen geltende Vormundschaftsrecht.

Von Moritz Baumstieger, München

Vom neuen Dekret des saudischen Königs Salman wird Dina Ali Laslum wohl zunächst nicht profitieren. Dabei war es ihr Fall, der zuletzt unzählige Menschen in der arabischen Welt bewegte und viel Aufmerksamkeit auf das Vormundschaftsrecht lenkte, dem die Frauen in Saudi-Arabien unterworfen sind: Die 24-Jährige versuchte vor ihrer Familie zu fliehen, in der sie misshandelt worden war und die sie zwangsverheiraten wollte.

Ihr Ziel Australien erreichte Dina Ali jedoch nie, bei einer Zwischenlandung auf den Philippinen wurde sie festgehalten, bis Verwandte sie abholten. Laut den Gesetzen ihres Heimatlandes hätte Dina Ali Saudi-Arabien nämlich nicht verlassen dürfen: Für Auslandsreisen war bisher wie bei vielen anderen Dingen die Zustimmung des männlichen Vormunds der Frau nötig. Um vor der Familie fliehen zu können, hätte Dina Ali das Okay des Vaters gebraucht.

Dieses Vormundschaftsrecht hat König Salman nun Ende vergangener Woche gelockert - gänzlich abgeschafft ist es jedoch nicht. Von nun an sollen Frauen ihre Rechte gegenüber allen staatlichen Institutionen wahrnehmen dürfen, ohne vorher die Zustimmung eines männlichen Verwandten oder des Ehemannes einzuholen.

Vor allem in den sozialen Medien wurde debattiert, ob die Regel religiös zu rechtfertigen ist

Universitäten und Krankenhäuser, Gerichte und Ämter müssen Frauen nun per se offenstehen, aber auch im privaten Sektor sollen sie eigenständiger agieren können: Die Gründung von Firmen oder die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit etwa braucht keine Genehmigung mehr durch den Mann. Bei einigen Institutionen war zwar streng rechtlich gesehen auch schon bisher keine Zustimmung eines Vormundes nötig, wie die Frauenrechtlerin Basmah Omair sagt. "Aber sie wurde dennoch gewohnheitsmäßig verlangt." In den kommenden Wochen will Omairs Organisation zur Frauenförderung Aktivistinnen losschicken, die überprüfen sollen, ob das neue Dekret in jenen Institutionen eingehalten wird, die der Neuregelung unterliegen. Darüber hinaus will Omair so in weiteren Bereichen Präzedenzfälle schaffen, die der königliche Hof dann hoffentlich im Sinne der Frauen entscheidet.

Das Vormundschaftsrecht war schon vor dem Fall von Dina Ali Laslum Anlass zu heftigen Debatten im Königreich. Vor allem in den sozialen Medien stritten sich die Bürger darüber, ob die Regel religiös zu rechtfertigen ist. Da politische Diskussionen in der Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres möglich sind, haben soziale Medien in Saudi-Arabien einen extrem hohen Stellenwert für die Meinungsbildung. In keinem anderen Land ist etwa die Dichte der Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter so hoch wie in der Golfmonarchie.

Im vergangenen Herbst schaffte die sich im Netz formierende Bewegung den Sprung in die analoge Welt. Die Frauenrechtsaktivistin Aziza al-Yousef reichte Ende September eine von 15 000 Saudis unterschriebene Petition beim Königshof ein, die ein Ende der Vormundschaft forderte. König Salman reagierte nun mit einer Teilrevision. Wirklich unabhängig von ihren Ehemännern, Vätern und männlichen Verwandten sind die saudischen Frauen damit nicht - grundlegende Lebensentscheidung wie die Wahl des Wohnortes oder Auslandsreisen bleiben zustimmungspflichtig. Dina Ali Laslum, die nun nach Angaben von Aktivisten in einem Frauengefängnis festgehalten wird, könnte also auch nach dem neuen Gesetz ihre Familie nicht verlassen.

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Quelle:
SZ vom 08.05.2017
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