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Flüchtlinge:Oettinger: Leistungen für Asylbewerber in der EU angleichen

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Oettinger verlangt Angleichung der Asylbewerberleistungen in der EU

EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hat angesichts der Flüchtlingskrise eine Angleichung der Leistungen für Asylbewerber innerhalb Europas gefordert. Natürlich könnten die Geld- und Sachleistungen nicht bis auf den letzten Cent in der EU identisch sein, sagte Oettinger der Welt am Sonntag. Die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland müssten aber so angepasst werden, dass es eine "gewisse Annäherung an die Leistungen in anderen EU-Staaten gibt".

Die Leistungen sollten an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Aufnahmeland angepasst sein. Aber, so Oettinger: "Ein zu starkes Gefälle innerhalb der EU könnte die falschen Anreize setzen und die Aufteilung nach einer festen Quote auf alle EU-Länder ad absurdum führen."

Grundgesetzänderung für schnellere Abschiebung

Oettinger forderte zudem weitere Änderungen im Grundgesetz: "Das Grundgesetz könnte so geändert werden, dass Asylverfahren künftig viel schneller als bisher zum Abschluss gebracht werden". Außerdem sollten Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten durch eine Grundgesetzänderung bei einer Ablehnung schnell zurückgeführt werden können.

Flexible, aber verpflichtende Verteilungsquoten

Vor dem Treffen der 28 EU-Innenminister am Montag, die über die Verteilung von Flüchtlingen in Europa beraten wollen, sprach sich Oettinger für flexible Quoten aus. Vor allem kleinere Länder, die bisher wenig Erfahrung mit Flüchtlingen hätten, sollten ausreichend Zeit bekommen, die Quoten auch wirklich zu erfüllen. "Wenn ein Land beispielsweise nachweist, dass es die erforderliche Zahl der Flüchtlinge nicht sofort unterbringen kann, aber an den notwenigen Baumaßnahmen arbeitet, so sollten Brüssel und die übrigen Mitgliedstaaten das für eine Übergangszeit tolerieren".

Ebenso wie die Bundesregierung und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker forderte Oettinger "eine gesetzliche Lösung, also eine verpflichtende Quote". Das wäre mit einer qualifizierten Mehrheit durchsetzbar und dann - mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland - für alle Länder bindend.

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SZ vom 14.09.2015/AFP/jobr
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