Süddeutsche Zeitung

Migrationspolitik:Kirchenasyl: Bundesamt agiert immer restriktiver

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Von Bernd Kastner, München

Noch vor wenigen Jahren war für Flüchtlinge die Aufnahme ins Kirchenasyl fast eine Garantie dafür, dass sie ihr Asylverfahren in Deutschland durchlaufen dürfen. Inzwischen sind ihre Erfolgsaussichten zunächst minimal: In weniger als zwei Prozent der in diesem Jahr vom Asylbundesamt geprüften Fälle übernahm die Behörde aus humanitären Gründen das Asylverfahren und verzichtete von sich aus auf eine Abschiebung.

Meist wollen die Kirchengemeinden erreichen, dass ein Schutzsuchender nicht in den EU-Staat zurückgeschickt wird, wo er zuerst europäischen Boden betreten hat. Viele Asylhelfer bewerten die Lebenssituation für Flüchtlinge in Ländern wie Bulgarien, Rumänien und Italien als prekär und unzumutbar. In einem Dossier müssen die Gemeinden den Fall dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schildern. Dieses hat die Möglichkeit, aus humanitären Gründen das Verfahren zu übernehmen. Dies geschieht immer seltener: Im vergangenen Jahr war die Erfolgsquote schon auf knapp zwölf Prozent gesunken. In den ersten acht Monaten 2019 standen fünf Zusagen 292 Absagen gegenüber. Derzeit sind rund 430 Fälle von Kirchenasyl bekannt.

Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung dennoch verhindern, muss der Flüchtling bis zu 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Rückführung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Stephan Reichel, Chef des ökumenischen Asylhelfer-Vereins "Matteo", betont, dass trotz der restriktiven Haltung des Bamf letztlich die meisten Kirchenasyle positiv für die Flüchtlinge ausgingen.

Die aktuelle Quote geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion im Bundestag hervor. Das Innenministerium betont, man prüfe mögliche humanitäre Härtefälle einheitlich, egal wer dies beantrage. In einem Großteil der Kirchenasyl-Fälle hätten bereits Gerichte den Negativ-Bescheid des Bamf bestätigt. Wenn Gemeinden ihr Kirchenasyl allein auf Argumente stützten, die bereits von einem Gericht geprüft seien, bestehe das Bamf in der Regel auf einer Ausreise.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, kritisiert den "Konfrontationskurs" des Bamf gegen die Kirchen; Innenminister Horst Seehofer (CSU) müsse ihn beenden: "Die Kirchengemeinden machen es sich gewiss nicht einfach und prüfen Kirchenasyl-Fälle sehr gründlich. Wie anmaßend ist es, ihnen vorzuhalten, das Bamf könne humanitäre Einzelfälle besser entscheiden?" Seehofer selbst hatte sich Ende 2018 öffentlich zum Kirchenasyl bekannt: "Ich respektiere als Christ die Tradition des Kirchenasyls, und ich betrachte das Kirchenasyl als hilfreiche und erhaltenswerte ,Ultima Ratio' in besonders gelagerten Härtefällen", sagte er dem evangelischen Magazin Zeitzeichen.

Nur wenige Flüchtlinge aus griechischen Lagern dürfen zu Angehörigen nach Deutschland

Drastisch gesunken ist auch die Chance auf Familienzusammenführung in Deutschland für Flüchtlinge, die in Griechenland leben. Während auf griechischen Inseln Zehntausende Flüchtlinge unter oft katastrophalen Bedingungen leben, haben jene, die Angehörige in Deutschland haben, nur geringe Chancen, zu ihnen ziehen zu dürfen. Im zweiten Quartal 2019 hat die Bundesregierung 84 Mal einem entsprechenden Antrag Griechenlands zugestimmt - und 366 Anträge zur Familienzusammenführung abgelehnt; die Erfolgsquote aller griechischer Übernahmeersuchen lag bei 17 Prozent. Im Quartal davor betrug sie noch 31 Prozent; im gesamten Vorjahr lag sie bei knapp 40, und 2017 bei 81 Prozent. Grundlage der Zu- und Absagen seien individuelle Prüfungen der Einzelfälle, so die Bundesregierung.

Als "Gegenteil der oft versprochenen Humanität und Solidarität in Europa" kritisiert Jelpke die Entwicklung. "Statt akribisch nach Ablehnungsgründen zu suchen", müsse das Bamf die Regeln zur Familienzusammenführung "wieder großzügig und menschenfreundlich handhaben". Auch die Hilfsorganisation Pro Asyl übte Kritik: "Eltern und Kinder haben in den Insellagern über Monate keinerlei Zugang zu rechtsstaatlichen Strukturen, um ihr Recht auf Familiennachzug überhaupt in Anspruch zu nehmen. Deutschland lehnt Übernahmeersuchen von Familienangehörigen aus Griechenland mittlerweile systematisch ab mit der Begründung, Fristen seien abgelaufen."

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Quelle:
SZ vom 07.10.2019
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