Süddeutsche Zeitung

Finanzen:Schein-Recht

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Vor dem EuGH geht es um die Frage, ob Bürger Rundfunkbeiträge auch bar bezahlen dürfen.

Von Wolfgang Janisch

Die Deutschen und das Bargeld, das ist schon eine besondere Beziehung. Regelmäßig liest man, wie sehr die Menschen an Scheinen und Münzen hängen. Neulich brachte eine Umfrage an den Tag, dass die Deutschen 1364 Euro in bar zu Hause horten, im Durchschnitt, wohlgemerkt; der eine oder die andere muss also fünfstellige Beträge in der Schublade haben. Weil aber in Zeiten von Karten und Konten das Bargeld eher auf dem Rückzug zu sein scheint, ist es wenig verwunderlich, dass hier eine Institution ins Spiel kommt, zu der die Deutschen ebenfalls eine besondere Affinität haben. Die Justiz.

Norbert Häring, Autor mit dem Schwerpunkt Geldpolitik, hat sich durch die Instanzen geklagt, weil er den Rundfunkbeitrag von 17,50 im Monat in bar bezahlen möchte. Der Hessische Rundfunk akzeptiert nach seiner Satzung aber nur Lastschrift oder Überweisung. Häring sieht, kurz gesagt, den Überwachungsstaat heraufziehen, wenn irgendwann jedes Busticket elektronisch bezahlt werden müsste: "Das Bankkonto wäre dann das Logbuch unseres ganzen Lebens", sagte er der SZ. An diesem Dienstag steht eine Vorentscheidung an: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) legt sein Gutachten vor, in einigen Monaten folgt das Urteil.

Wer nun glaubt, der Bar-Beitrag wäre die spinnerte Idee eines Finanzfundamentalisten, der sieht sich nach einem Blick ins Bundesbankgesetz eines Besseren belehrt. "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel", heißt es in Paragraf 14. Die Vorschrift "verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten", so formulierte es im März 2019 das Bundesverwaltungsgericht. Wäre allein das deutsche Recht maßgeblich, wäre die Sache also klar - der HR müsste Härings Geld annehmen.

Weil aber beim Euro naturgemäß EU-Vorschriften im Spiel sind, haben die obersten Verwaltungsrichter den EuGH angerufen. Ob das EU-Recht überhaupt Spielraum für nationale Bargeldregeln lässt, ob es vielleicht sogar selbst die Annahme von Barzahlungen vorschreibt - all das ist bisher ungeklärt und muss daher vom EuGH entschieden werden.

Rechtspolitisch hat das Bargeld ohnehin keinen guten Stand. Die Grenze für anonyme Bargeschäfte liegt bei 2000 Euro, zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Und Kinderbetreuungskosten müssen übers Konto laufen, will man sie beim Finanzamt geltend machen - wegen "erheblicher Schwarzarbeitrisiken", befand 2012 der Bundesfinanzhof. Apropos Finanzamt: Auch der Fiskus nimmt ungern Bares. Die Ämter ermächtigen notfalls eine Bank mit der - eher abschreckenden - Abwicklung. In Hessen nahm eine Bank dafür sechs Euro Gebühr, und das Finanzgericht Kassel fand das in Ordnung.

Das sei eine Sache zwischen Steuerzahler und Kreditinstitut. Und wenn der Rundfunk verliert, müssen die Sender dann Zahlstellen im Funkhausfoyer einrichten? Aus Härings Sicht ließe sich die Angelegenheit ohne großen Verwaltungsaufwand lösen. Über einen Barzahlungsdienstleister könnte man den Beitrag sogar an der Ladenkasse entrichten.

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Quelle:
SZ vom 29.09.2020
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