Süddeutsche Zeitung

FDP: Hartz IV:Sachleistungen für Hartz-IV-Kinder

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Die FDP bezieht in der Hartz-IV-Debatte Position: Ihr Konzept zum Umbau des Sozialstaates sieht höhere Zuverdienstgrenzen und Gutscheine für Kinder vor.

Peter Blechschmidt

Die FDP hat ihre Vorstellungen zur Reform des Sozialstaates konkretisiert. In einem Positionspapier, das auf einem Symposium an diesem Mittwoch in Berlin diskutiert werden soll, werden unter anderem höhere Zuverdienstgrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), eine Pauschalierung der Unterkunftskosten und Sachleistungen für Kinder vorgeschlagen. Ein-Euro-Jobs dürften nach Ansicht der FDP "keine reguläre Gegenleistung für den Leistungsbezug" sein. Aber auch gegen den Missbrauch von Sozialleistungen durch Bezieher wie durch Arbeitgeber will die FDP stärker vorgehen.

Das Papier wurde von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Sozialpolitiker Heinrich Kolb, Pascal Kober und Johannes Vogel sowie des Generalsekretärs Christian Lindner verfasst. Es bildet die Grundlage für einen Leitantrag zum Parteitag im April und stellt somit, gewisse Änderungen im Detail vorbehalten, die offiziöse Position der Partei dar.

Das Symposium an diesem Mittwoch wurde einberufen, nachdem Parteichef Guido Westerwelle mit seiner Sozialstaatskritik eine heftige Debatte ausgelöst hatte. Teilnehmen wollen neben anderen der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, und der frühere Wirtschaftsminister und SPD-Vize Wolfgang Clement. Die derzeitigen Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Bezieher bieten nach Ansicht der FDP nicht genügend Anreize, eine bezahlte Tätigkeit aufzunehmen. Die FDP schlägt zwei Varianten vor, welche beide eine Verbesserung für die Betroffenen gegenüber der bisherigen Regelung darstellen würden.

"Der Bezug von Sozialhilfe darf nicht erblich werden"

Um den Bedürfnissen von Kindern in Familien von ALG-II-Beziehern gerecht zu werden, schlägt die FDP eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen vor. So könne mit Hilfe von Gutscheinen die Teilnahme an kulturellen Angeboten oder an der freien Mittagsverpflegung in der Schule sichergestellt werden.

Im Prinzip ziehe die FDP jedoch Geldleistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt vor, weil dies eine eigenverantwortliche Lebensführung auch für Bedürftige ermögliche. "Der Bezug von Sozialhilfe darf nicht erblich werden, soziale Ungleichheit darf sich nicht über die Generationen verfestigen", heißt es.

Ein-Euro-Jobs sollten nach Auffassung der FDP dort angeboten werden, wo sie der Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Als reguläre Gegenleistung für den Leistungsbezug seien sie jedoch ungeeignet, da sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung massiv gefährden würden.

Kein kalkuliertes Lohndumping

Forderungen nach einem gemeinwohlorientierten Arbeitsmarkt, wie sie gerade erst von der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Hannelore Kraft ins Gespräch gebracht wurden, seien volkswirtschaftlich schädlich und nähmen den Menschen die Chance auf reguläre Arbeit. Allerdings bleibt die FDP bei ihrer Ablehnung von gesetzlichen Mindestlöhnen.

Missbrauch von Sozialleistungen verortet die FDP nicht nur bei den Leistungsbeziehern. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Arbeitgeber systematisch mit einem ergänzenden Sozialleistungsbezug ihrer Vollzeitkräfte kalkulierten oder die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für Lohndumping nutzen wollten. Hier müsse der Sozialstaat Exzesse verhindern.

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Quelle:
SZ vom 10.03.2010
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