Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof:Marine Le Pen muss 300 000 Euro zurückzahlen

Kurz vor der Europawahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Sie muss 300 000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder an das Europaparlament zurückzahlen. Der EuGH habe Le Pens Einspruch dagegen endgültig zurückgewiesen, bestätigte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Le Pen war wegen Scheinbeschäftigung und Missbrauch öffentlicher Gelder verurteilt worden.

Das Europaparlament verlangt das für eine Assistenz gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe. Das EU-Gericht hatte 2018 entschieden, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.

Le Pens Partei in Umfragen vor Macron

Diese Entscheidung hatte Le Pen angefochten. Die Vorwürfe seien falsch und eine Kampagne ihrer politischen Gegner. Vor dem EuGH scheiterte sie nun jedoch. Der Beschluss erging nach Angaben des Sprechers am Dienstag und wurde zunächst nicht veröffentlicht, sondern nur den Beteiligten zugestellt. Le Pen reagierte auf Twitter und kündigte an, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil vorzugehen.

Le Pen ist Chefin der französischen Partei Rassemblement National - früher Front National - und war bis 2017 Europaabgeordnete. Vor dem Europawahltag in Frankreich am Sonntag liegt ihre Partei in Umfragen knapp vor der LREM von Präsident Emmanuel Macron.

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