Süddeutsche Zeitung

EU-Einigung:Herkunftsländer von Honig müssen in Zukunft auf der Verpackung stehen

Darauf haben sich die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments geeinigt. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist, muss demnach künftig angegeben werden.

Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht. Bislang musste bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stammt oder nicht.

Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden, heißt es. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen - das gilt jedoch als Formsache.

Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

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