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EU:EU-Gericht bestätigt Markenschutz für Lego-Spielzeugfigur

Luxemburg (dpa) - Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Es wies damit eine Klage des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück. Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens mit und ohne Noppe auf dem Kopf europaweit schützen lassen. Best-Lock argumentierte, das Männchen erfülle aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen für den Markenschutz. Das sah das EU-Gericht anders. Das Urteil könnte noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

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Luxemburg (dpa) - Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Es wies damit eine Klage des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück. Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens mit und ohne Noppe auf dem Kopf europaweit schützen lassen. Best-Lock argumentierte, das Männchen erfülle aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen für den Markenschutz. Das sah das EU-Gericht anders. Das Urteil könnte noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

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