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Erfurt:Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister bleibt

Erfurt (dpa/th) - Menschen können sich im Freistaat künftig weiterhin nur dann zum Landrat oder hauptamtlichen Bürgermeister wählen lassen, wenn sie am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die CDU scheiterte am Mittwoch im Landtag endgültig mit einem Gesetzesentwurf, der diese Altersgrenze auf 67 Jahre anheben sollte. Bei der entscheidenden Abstimmung stimmte die rot-rot-grüne Regierungsmehrheit geschlossen dagegen.

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Erfurt (dpa/th) - Menschen können sich im Freistaat künftig weiterhin nur dann zum Landrat oder hauptamtlichen Bürgermeister wählen lassen, wenn sie am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die CDU scheiterte am Mittwoch im Landtag endgültig mit einem Gesetzesentwurf, der diese Altersgrenze auf 67 Jahre anheben sollte. Bei der entscheidenden Abstimmung stimmte die rot-rot-grüne Regierungsmehrheit geschlossen dagegen.

Unter anderen Thüringens Innenstaatssekretär Udo Götze (SPD) sagte, es gebe die bisherige Altersgrenze aus einem guten Grund. Die Dienstfähigkeit von Menschen lasse in diesem Alter im Allgemeinen nach. Deshalb sei es nicht richtig, die Altersgrenze anzuheben.

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